Prächtig entwickelt…

Dorfplatz Wallrabenstein mit Wegeverbindung zum Friedhof. Ein gelungenes Stück dörflicher Entwicklungsplanung. Jetzt in der zweiten Vegetationsperiode noch attraktiver: Laubbaum Hochstämme und standortgerechte Sträucher, Obstbaum-Lehrpfad, Blumenwiese, Weinpavillon, Boulebahn und Kerbeplatz.

Dorfplatz Hünstetten-Wallrabenstein – Planung und Bauleitung: Hendel+Partner

Oestrich Winkel: Mehr Platz für die Kleinsten

In Oestrich Winkel soll am nördlichen Ortsrand ein neuer Kindergarten entstehen. Geplant sind drei bis sechs Gruppen und viel Platz zum Spielen. Aktuell ist der Kindergarten in einem provisorischen Containerbau untergebracht. Dies soll sich durch den „Bebauungsplan Nr. 97 Nördlich Bürgerzentrum“ ändern. Damit kommt die Gemeinde ihrem Versprechen nach, eine kinderfreundliche Kommune zu sein. Kinder- und Jugendfreundlichkeit hat die Stadt sogar in ihre Hauptsatzung aufgenommen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans steht lediglich ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, da die Baugenehmigung für den provisorischen Kindergarten nächstes Jahr seine Gültigkeit verliert.

Zusätzlich soll mit dem Bebauungsplan die Grundlage geschaffen werden, das Bürgerzentrum zu vergrößern, auch wenn es diesbezüglich noch keine konkreten Pläne gibt. Deswegen soll die Fläche im Bebauungsplan als „Fläche für Gemeindebedarf“ mit der Zweckbestimmung KiTa und Verwaltung festgesetzt. Falls das Verwaltungsgebäude verwirklicht wird, soll dies platzsparend erfolgen, damit den Kindern weiterhin ausreichend Fläche zum Spielen zur Verfügung steht.

Ein weiterer interessanter und sehr aktueller Aspekt ist die Entwässerung des Geltungsbereichs. Denn wie in vielen anderen Gemeinden sind die vorhandenen Kapazitäten bereits ausgelastet, da es sich oft um eine Mischkanalisation handelt. Deswegen sollen schon im Zuge der Bauleitplanung Strategien zur Entwässerung erarbeitet werden. Bebauungsplan: Hendel+Partner

(K)eine Stadt ohne Bäume – Maßnahmen gegen den „verfrühten Herbst“

Bäume in der Stadt sind für das Wohlbefinden der Bewohner elementar. Doch durch das Ausbleiben der Niederschläge leiden die Bäume sehr. Es ist aktuell oft zu beobachten, dass die Bäume schon im Sommer braune Blätter bekommen und diese abwerfen. Experten beschreiben dies als „Verfrühten Herbst“. Dies ist ein Schutzmechanismus der Bäume, um Wasser zu sparen. Denn die Bäume geben am meisten Wasser über die Transpiration der Blätter ab. Wenn dies einmalig passiert, hat das meistens keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf den Baum. Kommen aber weitere Belastungen hinzu, wie zum Beispiel Schädlinge, kann das den Baum gefährden. Auch eine Wiederholung dieses Prozesses in den Folgejahren kann die Vitalität des Baumes negativ beeinflussen.

Die ausbleibende Transpiration hat direkte Auswirkungen auf das Klima und die Menschen in der Stadt, denn durch das abgegebene Wasser kühlen die Bäume ihre Umgebung und sorgen für ein angenehmes lokales Klima. Ohne Blätter ist diese Abkühlung nicht mehr möglich!

Es kommt aber auch eine psychische Komponente hinzu. Menschen haben ein Bedürfnis nach intakter Natur. Das bedeutet, wir fühlen uns in einer grünen Umgebung wohler. Der Anblick von „kranken“ Bäumen belastet uns, auch wenn bei einem Teil der Bevölkerung nur unterbewusst.

Wie können wir also Bäume bereits in der Bauleitplanung vor solchen Zeiten schützen?

Die richtige Artenauswahl ist wichtig. Eine Möglichkeit wäre, die Artenliste für Gehölze die aktuell nur Empfehlungscharakter haben, verpflichtend zu machen. Dann könnte man frühzeitig ungeeignete Gehölze ausschließen. Ungeeignete Gehölze wären in diesem Zusammenhang u.a. Bäume mit hohem Wasserbedarf. Außerdem ist zu prüfen, ob im städtischen Kontext auch Empfehlungen zu nicht heimischen Gehölzen möglich sind. Denn es gibt zum Beispiel mediterrane Gehölze, die besser an Wassermangel und Hitze angepasst sind und unsere Winter in den Städten überstehen können. Anzumerken ist, dass in diesem Fall für jede Situation eine neue und angemessene Gehölzliste erstellt werden muss. Denn Deutschland kann in 4 Winterhärtezonen gegliedert werden, das ist eine Temperaturspanne von Minimalwerten zwischen -28,8° und -12,2°C.

Grundlage für eine gute Wasserversorgung ist ein ausreichender Wurzelraum. Dieser kann durch zeichnerische Festsetzungen von kleinen öffentlichen Grünflächen gesichert werden oder auch durch textliche Festsetzungen, die die Mindestanforderungen für den Wurzelbereich festlegen. In diesem Zusammenhang ist auch eine gute und logische Wegeführung hilfreich, denn jeder Fußgänger, Fahrradfahrer oder vielleicht sogar Autofahrer, der den Wurzelraum überquert verdichtet diesen. Die Verdichtung des Bodens hat schwerwiegende Auswirkungen. Unter anderem wird das Bodengefüge zerstört und damit kann der Boden weniger Wasser speichern.

Wir sind sehr besorgt und werden unsere auftraggebenden Kommunen auch weiterhin dazu anhalten, entsprechende Festsetzungen in die Bebauungspläne aufzunehmen.

„Urbane Resilienz“

Eine neue Begrifflichkeit schwirrt nicht nur durch die Köpfe der Stadtplaner und Soziologen, sondern kommt nun auch in den Medien an. Aber was hat es damit auf sich? Ein Erklärungsversuch:

Die Corona Pandemie hat uns in vielen Bereichen gezeigt, wo unsere Grenzen sind, wo Handlungsbedarf besteht und wo Handlungspotential vorhanden ist.

Auch in der Stadtplanung haben sich vorhandene Defizite deutlich gezeigt. Aber nicht nur gegen Pandemien müssen sich unsere Städte wappnen, sondern auch gegen den Klimawandel, soziale Ungleichheit und die hohe Nachfrage nach Wohnraum.

Ein Leitfaden für die resiliente Stadtentwicklung bildet unter anderem die „Neue Leipzig – Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ vom 30.11.2020. Hier werden der zukunftsfähigen Stadt die drei Eigenschaften zugeordnet: gerecht, grün und produktiv.

Was sind nun aber konkrete Handlungsfelder? Ein unabhängiger ExpertInnenbeirat entwickelte zu dem Thema das Memorandum „Urbane Resilienz – Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt“ und definierte folgende zehn Handlungsfelder:

  1. Öffentliche Räume
  2. Zentren und Stadtteilzentren
  3. Nachhaltige Mobilität
  4. Sozial und umweltgerechte Wohn- und Nachbarschaftsgebote
  5. Kultur und kulturelles Erbe
  6. Gesundheit
  7. Stadt und Raumstruktur
  8. Digitalisierung
  9. Verwaltungs- und Governance Strukturen
  10. Neue gemischte Arbeitswelten

Für die ersten sieben können schon Maßnahmen in der Bauleitplanung getroffen werden:

Durch die Festsetzungen von öffentlichen Grünflächen ist ein Grundstein für neue öffentliche Räume geschaffen, hier gilt es nicht nur in neuen Quartieren Parkanalgen zu schaffen, sondern auch im Bestand nach zum Beispiel brachliegenden Flächen zu suchen und diese eventuell bestehende Bebauungspläne zu ändern. Aber mit öffentlichen Räumen sind nicht nur Grünanalgen gemeint, sondern auch Verkehrsflächen und befestigte Plätze. In dem Memorandum Urbane Resilienz wird die „Multicodierung grauer Infrastruktur“ als notwendige Maßnahme beschrieben.

Die Zentren unserer Städte sind geprägt von dem Einzelhandel, jedoch wird dieser durch den Online-Markt immer weniger konkurrenzfähig. Es müssen also neu Funktionen in die Stadtmitte und hier sind kreative Ideen gefragt. Vielleicht ist es in diesem Fall nötig, mehr Freiheiten zuzulassen und wenig in den Bebauungsplänen vorzuschreiben.

Im Bereich der nachhaltigen Mobilität können in der Bauleitplanung schon Fahrradwege, Stellplätze für Car-, Fahrrad- und andere Sharing-Angebote geschaffen werden.

Das Baulandmobilisierungs-Gesetz macht es in der Bauleitplanung möglich, sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn in § 9 Abs. 2d Nr. 2-3 BauGB wird erlaubt, in Bebauungsplänen zur Wohnraumversorgung festzusetzen, dass die zu bauenden Wohnungen den Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Aber mit bezahlbaren Wohnungen ist dem nicht genüge getan, es müssen auch öffentliche Freiräume geplant werden, die ein gesundes Wohnumfeld ermöglichen, sowie erreichbare Bildungs- und Versorgungsmöglichkeiten.

Das Kulturelle Erbe kann durch die Erfassung in der Bauleitplanung geschützt und der Umgang mit ihnen vorgeschrieben beziehungsweise geleitet werden.

Für das gesunde Wohnen müssen im Bebauungsplan Rahmenbedingungen geschaffen werden. In den Umweltberichten zu den Bebauungsplänen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch geprüft, hierzu gehört zum Beispiel Gutachten zur Lärmbelastung. Um ein gesundes Wohnumfeld zu schaffen, müssen zusätzlich alle Punkte, die in dem Abschnitt zu den öffentlichen Räumen beschrieben wurden, sowie bewegungsfördernde Mobilität und eine gute Versorgungsinfrastruktur vorhanden sein.

Zur Verbesserung der Stadt und Raumstruktur kann die Bauleitplanung beitragen, indem sie im ländlichen Raum eine maßvolle Nachverdichtung durchführt und in den Städten für stabile Wohnverhältnisse und ausreichend grüne Infrastrukturen sorgt.

Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:

1.         Neue Leipzig Charta:

https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Initiative/Leipzig-Charta/Neue-Leipzig-Charta-2020/neue-leipzig-charta-2020_node.html

2.         Memorandum Urbane Resilienz: 

https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Blogeintraege/DE/memorandum_urbane_resilienz.html

Grüner Daumen

Naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für das Baugebiet AM SASSELBACH in der Gemeinde Uelversheim

Für die Kompensation der im Baugebiet nicht ausgleichbaren Eingriffe wurden auf einer externen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Uelversheim höherwertige Biotopstrukturen geschaffen.

Der Bereich liegt in der Aue des Sasselbaches und ist von diesem mit seinem begleitenden Pappelbestand nur durch einen unbefestigten Wirtschaftsweg getrennt. In der näheren Umgebung befinden sich bereits kleinere verbuschte Flächen bzw. Brachen. Mittelfristig bietet es sich an, diese Flächen zu einem größeren zusammenhängenden Bereich im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln.

Entwicklungsziel: Herausnahme aus der ackerbaulichen Nutzung und Umwandlung zusammen mit der brachgefallenen Fettwiese in extensiv genutztes Grünland in Kombination mit Gehölzen. Bei der Nutzung mit max. 2 Schnitten pro Jahr werden alternierende Flächen für den Schutz von Bodenbrütern und Insekten ungemäht belassen.

Die vorhandenen Gehölze sollen durch Pflege erhalten werden, sodass hier keine Neupflanzungen erforderlich werden. Auf einer Teilfläche wurden mehrere hochstämmige Obstbäume und ein durchbrochener Feldgehölzriegel bachseitig gepflanzt bzw. angelegt. Ergänzend werden Maßnahmen durchgeführt, die dem speziellen Artenschutz dienen, wie z.B. Steinschüttungen und Altholzhaufen.

Ingelheim: Bebauungsplan endlich komplett umgesetzt

Bereits im Jahr 2017 hat die Stadt Ingelheim den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Herstel – Am grauen Stein 12. Änderung“ beschlossen. Jetzt steht der 2. und letzte Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss.

Das Ziel des Bebauungsplans war es, eine städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Denn das jetzige Allgemeine Wohngebiet war zuvor ein Mischgebiet mit gewerblicher Nutzung, die aber ab 2015 entfallen war. Zusätzlich wurde durch Nutzungsänderung eine gestalterische Aufwertung der Eingangssituation im Osten der Stadt Ingelheim erreicht.

Das Vorhaben wurde in 2 Bauabschnitten realisiert mit insgesamt 32 Wohneinheiten. Um den notwendigen Parkraum und ein angenehmes Straßenbild zu schaffen, wurden die Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen untergebracht.

Zur Ermöglichung eines gesunden Wohnumfelds wurden Festsetzungen zur Lärmminderung getroffen, welche auch umgesetzt wurden.

Dieses Projekt zur Nachverdichtung ist insgesamt sehr gelungen. Weil auf einer Fläche, die weder aus naturschutzfachlicher Sicht von Bedeutung war, noch einen Nutzen in der Wirtschaft hatte, dringend benötigter Wohnraum geschaffen wurde.

Bebauungsplan: Hendel+Partner, Hochbauplanung: Huthwelker Stoehr & Partner

Uelversheim: Eigenentwicklung ermöglichen

Der Bebauungsplan Oppenheimer Weg – 2. und 3. Bauabschnitt soll die Nachfrage nach neuen Wohn- und Mischbauflächen bedienen. Der Planungsraum befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Uelversheim in direkter Nachbarschaft des Baugebiets „An der Pforte“.

Aus städtebaulicher Sicht ist dies eine wünschenswerte Entwicklung, denn der Flächennutzungsplan schreibt in dem Geltungsbereich eine Wohnnutzung vor, damit stellt das untergeordnete Mischgebiet nur eine geringe Abweichung zur vorgesehenen Wohnbaufläche dar. Der Teil des Bebauungsplans der als Ausgleichsfläche (AF) dient, liegt in einem Gebiet für Landwirtschaft sowie in einem Suchraum für Ausgleichsflächen. Zusätzlich wird zusammen mit den Baugebieten „An der Pforte“ und „Oppenheimer Weg 1. Bauabschnitt“ die städtebauliche Entwicklung gefördert.

Geplant sind auf einer Fläche mit 13.849 m²:

– 13 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser (6.382 m²)

– Mischgebiet, das auch als Lärmschutzriegel zur L 437 dient einschließlich einer privaten Grünfläche (1856 m²)

– Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (1.082 m²)

– Flächen zur Entwässerung (793 m²)

– Flächen zur Ortsrandeingrünung (892 m²)

– Erschließungsflächen (2844 m²)

Es gibt bei diesem Projekt zwei Herausforderungen zu bewältigen: a) Lärmbelastung und b) Artenschutz.

Die Lärmbelastung wird durch den Straßenverkehr auf der L 437 (Weinolsheimer Straße), die geplante Sporthalle angrenzend an das Baugebiet an der Pforte, das vorhandene Gewerbegebiet, Weingüter und die vorhandene Feuerwehr einschließlich des geplanten Freisitzes verursacht. Als Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt, dass das Mischgebiet als geschlossene Bauweise zu errichten ist, mit einer Firsthöhe von mindestens 9 Metern. Damit soll das Wohngebiet von dem Lärm abschirmt werden. Zusätzlich wird die Lärmbelastung durch Vorgaben zur maximalen Lautstärke der Luftwärmepumpen und Klimaanlagen, die eine Lautstärke von 40 dB(A) im Wohngebiet und 50 dB(A) im Mischgebiet nicht überschreiten dürfen, verringert.

Das Artenschutzgutachten hat ergeben, dass durch die Planung besonders die Vögel betroffen sind. Für die Gartenvögel (Mönchsgrasmücke, Amsel, Kohlmeise) kommt es zu Verlust von Lebensraum. Dies wird dadurch minimiert, dass im Umkreis Gärten und ein Friedhof liegen die einen ähnlichen Lebensraum bieten und die entstehenden Hausgärten werden den Verlust ebenfalls verringern.

Für Bruten von Offenlandarten (Feldlerche, Wachtel, Wiesenschaftselze und weitere) dient es als Gebiet zur Futtersuche und für Greifvogelarten und Eulen als Jagdgebiet. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass es baubedingt zu keiner erheblichen Störung kommt und die Bauzeiten für die Erschließung außerhalb der Brutzeiten liegen, also von September bis Februar. Weitere Festsetzungen sollen neuen Lebensraum für Tiere schaffen, wie zum Beispiel die Pflanzung einer mehrreihigen Hecke oder die Ausweisung einer Ausgleichsfläche, die als artenreiche, extensive, autochthone Wiese mit integrierten Totholzhaufen sowie zwei Lesesteinhaufen angelegt wird.

Aktuell ist die Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplans unter folgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen: Offenlage | Startseite (https://www.vg-rhein-selz.de/buerger-service/bauen-in-der-verbandsgemeinde/offenlage/#accordion-1-3vg-rhein-selz.de)

Bebauungsplan und Erschließungsträger: Hendel+Partner

Touristische Entwicklung Burg Reichenstein

Die Bundesgartenschau 2029 lässt zwar noch ein bisschen auf sich warten, aber die Vorbereitungen sind schon im Gange. Auch Die Burg Reichenstein (Mittelrheintal, Gemeinde Trechtingshausen) möchte diese Chance Nutzen und sich touristisch weiterentwickeln. Neue Unterkünfte in Form von Lodges und Parkplätz sollen entstehen, die auch nach der Gartenschau den Erhalt der Burg sichern sollen.

Bevor die Lodges und die Parkplätze gebaut werden können, muss das Bauvorhaben zuerst rechtlich gesichert werden. Dafür wird eine Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Bei der Planung wird die historische Bedeutung und die ökologische Wertigkeit dieses Ortes beachtet und wertgeschätzt.

Denn der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Denkmalgeschützten Bereich und in vielen naturschutzfachlichen Schutzgebieten, zum Beispiel in dem FFH-Gebiet „Binger Wald“. Um diese Herausforderung zu bewältigen sind viele Spezialisten schon im frühen Planungsprozess integriert.

Am Fuß der Burg im Morgenbachtal sind nach aktuellem Planungsstand drei Lodges geplant. In den Lodges können ca. 36 Personen unterkommen.

Die neuen Parkplätze kommen nicht nur den Besuchern der Burg zugute, sondern auch den Mitarbeitern, denn die Straße bietet aktuell nicht genug Kapazität für das vorhandene Verkehrsaufkommen. Die Parkplätze sollen direkt vor dem Haupteingang der Burg und entlang des Burgweges entstehen. Zusätzlich wird durch die Bauleitplanung das Kassenhäuschen der Burg und die bereits vorhandene gastronomische Nutzung rechtlich gesichert.

Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan und Straßenplanung Burgweg: Hendel+Partner

Kaltes Nahwärmenetz: ein Modell für die Zukunft?

In dem neuen Baugebiet Kemel-Süd in der Taunusgemeinde Heidenrod soll ein „Kaltes Nahwärmenetz“ integriert werden. Dieses wurde in der Zusammenarbeit der Stadtwerken Schifferstadt und der TGA GM Denkwerkstatt Prof. Dipl. -Ing. Thomas Giel entwickelt. Das Konzept wurdebereits in mehreren Gemeinden verwirklicht, jedoch könnte Kemel-Süd mit seinen 172 Wohneinheiten zu einem neuen Meilenstein für das neue Erdwärme-Versorgungskonzept werden.

Die Gebäude werden durch eine Ringleitung mit dem zentralen Erdsondenfeld verbunden. In den zentralen Erdsonden nimmt das Wärmeträgermedium bestehend aus Wasser und Frostschutzmittel, die Wärme des Erdreichs auf. Die Wärme gelangt durch die Ringleitung in die angeschlossenen Häuser. Dort angekommen, heben Wärmpumpen die bereitgestellte Energie auf das individuell gewünschte Temperaturniveau.


Es ist nicht nur möglich mit dem „Kalten Nahwärmenetz“ zu heizen, sondern die in den sommerlich-heißen Innenräume aufgenommene Wärme kann durch die Leitungen zurück ins Erdreich geführt werden. Dort regeneriert die Wärme das Erdsondenfeld.

Für Kemel Süd sind fünf Sondenfelder geplant mit insgesamt 112 Sonden. Die Sonden haben eine Tiefe von 100 Metern. Ihre Lage ist in der unteren Abbildung dargestellt. Die Gespräche zur Energieversorgung des Baugebeites laufen noch. Sobald sich die Gemeinde Heidenrod auf ein Konzept festgelegt hat, werden wir an dieser Stelle darüber berichten. Bebauungsplan und Flächennutzungsplan: Hendel+Partner

Endlich fertig!

Eine grüne Oase im Herzen der Stadt Hofheim am Taunus: Kultur- und Lesegarten neben der neuen Stadtbücherei am Kellereiplatz. Außenanlagenplanung: Hendel+Partner