Gesunde Stadt

Was wir Stadtplaner dafür tun können…

Die Gesundheit der Menschen wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt. Die genetischen Grundlagen und die individuelle Lebensweise bilden die Grundlage für die Gesundheit jeder Person. Aber auch soziale und kommunale Netzwerke, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie allgemeine Bedingungen der sozioökologischen, kulturellen, physischen Umwelt beeinflussen unsere Vitalität.

Eine „gesunde“ Stadt versucht für die äußeren Faktoren gerechte Bedingungen zu schaffen. Um dies zu erreichen, sind z.B. ausreichend Grünflächen, angemessener Wohnraum, erreichbare soziale Einrichtungen oder auch Straßenraum, in dem sich jeder – nicht nur per PKW – fortbewegen kann, notwendig.

Für uns Stadtplaner stehen als Planungsinstrumente die Bauleitplanung (Bebauungsplan + Flächennutzungsplan) sowie das Stadtentwicklungskonzept zur Verfügung, um gute Voraussetzungen für eine „gesunde“ Stadt zu schaffen.

Für die Entwicklung von „gesunden“ Städten ist eine enge Zusammenarbeit der Fachplanungen Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, Bauleitplanung, Stadtentwicklungsplanung und eventuell weiteren gesundheitsrelevanten Planungen sowie der Politik grundlegend. Die Ermittlung von gesundheitsbezogenen Daten und die Bereitstellung jener für alle Beteiligten ist die Basis für eine erfolgreiche Planung.

Aber nicht nur der Austausch zwischen den Fachplanern und den Politikern ist notwendig, sondern das Einbeziehen der Öffentlichkeit in jeder Phase der Planung sorgt für ein bewohnerfreundliches Ergebnis.

Ausführliche Informationen zur gesunden Stadt finden sie unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_gemeinsamplanen_0.pdf

Vertikaler Grünraum – Sicherung durch Bauleitplanung

Frühzeitig die Weichen stellen für eine klimafreundliches Wohnumfeld

Ingelheim – Mediathek © Stadt Ingelheim

Fassaden- und Dachbegrünungen im Fokus. Sie säubern die Luft, kühlen die Fassade, speichern Wasser und sie bieten Nahrungsquellen für Tiere oder auch für Menschen. Dachbegrünungen lassen sich zudem auch noch als Aufenthaltsräume für Menschen nutzen.

Ist es möglich, mehr Fassaden- und Dachbegrünungen durch die Bauleitplanung in die Stadt zu bringen und damit die Städte klimaresilienter zu machen?

§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB bildet die Grundlage für Festsetzungen zur Fassadenbegrünung und bietet eine Möglichkeit, Fassadenbegrünungen bereits in einem frühen Stadium der Planung zu sichern. Es folgen Festsetzungen zu Fassaden- und Dachbegrünungen, die wir gerne in unseren Projekten verwenden. Beispiele gefällig:

  • „Oppenheimer Weg 2. Und 3. BA“ in Uelversheim: „Fassaden mit fensterlosen oder türlosen Teilflächen von mehr als 25 m² sind flächig mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen; als Richtwert gilt 1 Pflanze je 2 m Wandlänge.“
  • „Kemel Süd“ in Heidenrod: „Flachdächer von Wohn- und Gewerbegebäuden sind zu mindestens 50% extensiv zu begrünen. Der Mindestaufbau zur Wasserspeicherung beträgt 10 cm.“
  • „Kemel Süd“ in Heidenrod: „Die Dächer von Garagen und Carports sind zu mindestens 80 % extensiv zu begrünen. Der Mindestaufbau zur Wasserspeicherung beträgt 10 cm.“

Nicht nur bei Gebäuden sind Begrünungsmaßnahmen möglich und sinnvoll. Auch Lärmschutzwände oder Bushaltestellen können durch vertikale Begrünungen aufgewertet werden.

Jedoch gibt es in der Ausführungsplanung und Erhaltung besonders der Fassadenbegrünung viele Dinge zu beachten wie zum Beispiel Wuchsverhalten, Wurzelraum oder Pflege der Pflanzen, insbesondere die Wasserversorgung, eventueller Rückschnitt oder Düngung. Deswegen sollten aufwendige Fassadenbegrünungen nur festgesetzt werden, wenn die Stadt, die Gemeinde oder der Vorhabenträger sich der Konsequenzen bewusst ist. Denn eine Fassadenbegrünung bringt nur dann einen Mehrwert, wenn die Pflanzen gesund sind.

Agri-Photovoltaik

Mal über den Tellerrand geblickt: Hendel+Partner besucht Musteranlage im Rheingau

An der Hochschule Geisenheim entsteht ein bisher einzigartiges Forschungs-Reallabor. Hier wird über einem Weinberg durch Photovoltaik Strom produziert und darunter sollen Trauben reifen. Hieraus ergibt sich eine doppelte Flächennutzung, die auch als Agri-Photovoltaik bezeichnet wird.

Neben der Entzerrung von Flächenkonkurrenz und der Förderung der Erneuerbaren Energien könnte eine Agri-PV auch eine Anpassungsstrategie für Reben an den Klimawandel bieten. Bereits jetzt hat der Weinbau mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die beschleunigte phänologische Entwicklung, Trockenstress, frühere Reife, reduzierte Säurewerte oder Sonnenbrand sind nur einige Beispiele der zunehmenden Risiken.

Der Klimawandel wird spürbarer, und Spätfrostrisiken, Hitzewellen, Dürreperioden oder Starkniederschlagsereignisse treten häufiger auf. Die moderate Beschattung durch die Agri-PV könnte die Auswirkungen des Klimawandels abmildern, indem die Temperatur unter den Modulen gesenkt, der Wasserhaushalt der Reben verbessert, die Schäden durch Starkniederschläge reduziert werden oder der dezentral erzeugte Strom für die Spätfrostprävention oder sogar die Bewirtschaftung zur Verfügung steht.

Auch ist es denkbar, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden kann, wenn die Laubwände durch die Module darüber trockener bleiben. Wie sich die Agri-PV auf die Reben und das Mikroklima im Weinberg auswirkt, und damit auf die Erträge, die Qualität und die Ertragssicherheit, ob wir Pflanzenschutz reduzieren können und wie wir den Strom im Weinberg selbst zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Weinbau nutzen können – all dies sind Fragen, die nun erforscht werden sollen.

Für derartige Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und in der Regel auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit dem erforderlichen Know-How ausgestattet freut sich das Planungsbüro Hendel+Partner auf künftige Aufgaben.