(K)eine Stadt ohne Bäume – Maßnahmen gegen den „verfrühten Herbst“

Bäume in der Stadt sind für das Wohlbefinden der Bewohner elementar. Doch durch das Ausbleiben der Niederschläge leiden die Bäume sehr. Es ist aktuell oft zu beobachten, dass die Bäume schon im Sommer braune Blätter bekommen und diese abwerfen. Experten beschreiben dies als „Verfrühten Herbst“. Dies ist ein Schutzmechanismus der Bäume, um Wasser zu sparen. Denn die Bäume geben am meisten Wasser über die Transpiration der Blätter ab. Wenn dies einmalig passiert, hat das meistens keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf den Baum. Kommen aber weitere Belastungen hinzu, wie zum Beispiel Schädlinge, kann das den Baum gefährden. Auch eine Wiederholung dieses Prozesses in den Folgejahren kann die Vitalität des Baumes negativ beeinflussen.

Die ausbleibende Transpiration hat direkte Auswirkungen auf das Klima und die Menschen in der Stadt, denn durch das abgegebene Wasser kühlen die Bäume ihre Umgebung und sorgen für ein angenehmes lokales Klima. Ohne Blätter ist diese Abkühlung nicht mehr möglich!

Es kommt aber auch eine psychische Komponente hinzu. Menschen haben ein Bedürfnis nach intakter Natur. Das bedeutet, wir fühlen uns in einer grünen Umgebung wohler. Der Anblick von „kranken“ Bäumen belastet uns, auch wenn bei einem Teil der Bevölkerung nur unterbewusst.

Wie können wir also Bäume bereits in der Bauleitplanung vor solchen Zeiten schützen?

Die richtige Artenauswahl ist wichtig. Eine Möglichkeit wäre, die Artenliste für Gehölze die aktuell nur Empfehlungscharakter haben, verpflichtend zu machen. Dann könnte man frühzeitig ungeeignete Gehölze ausschließen. Ungeeignete Gehölze wären in diesem Zusammenhang u.a. Bäume mit hohem Wasserbedarf. Außerdem ist zu prüfen, ob im städtischen Kontext auch Empfehlungen zu nicht heimischen Gehölzen möglich sind. Denn es gibt zum Beispiel mediterrane Gehölze, die besser an Wassermangel und Hitze angepasst sind und unsere Winter in den Städten überstehen können. Anzumerken ist, dass in diesem Fall für jede Situation eine neue und angemessene Gehölzliste erstellt werden muss. Denn Deutschland kann in 4 Winterhärtezonen gegliedert werden, das ist eine Temperaturspanne von Minimalwerten zwischen -28,8° und -12,2°C.

Grundlage für eine gute Wasserversorgung ist ein ausreichender Wurzelraum. Dieser kann durch zeichnerische Festsetzungen von kleinen öffentlichen Grünflächen gesichert werden oder auch durch textliche Festsetzungen, die die Mindestanforderungen für den Wurzelbereich festlegen. In diesem Zusammenhang ist auch eine gute und logische Wegeführung hilfreich, denn jeder Fußgänger, Fahrradfahrer oder vielleicht sogar Autofahrer, der den Wurzelraum überquert verdichtet diesen. Die Verdichtung des Bodens hat schwerwiegende Auswirkungen. Unter anderem wird das Bodengefüge zerstört und damit kann der Boden weniger Wasser speichern.

Wir sind sehr besorgt und werden unsere auftraggebenden Kommunen auch weiterhin dazu anhalten, entsprechende Festsetzungen in die Bebauungspläne aufzunehmen.

„Urbane Resilienz“

Eine neue Begrifflichkeit schwirrt nicht nur durch die Köpfe der Stadtplaner und Soziologen, sondern kommt nun auch in den Medien an. Aber was hat es damit auf sich? Ein Erklärungsversuch:

Die Corona Pandemie hat uns in vielen Bereichen gezeigt, wo unsere Grenzen sind, wo Handlungsbedarf besteht und wo Handlungspotential vorhanden ist.

Auch in der Stadtplanung haben sich vorhandene Defizite deutlich gezeigt. Aber nicht nur gegen Pandemien müssen sich unsere Städte wappnen, sondern auch gegen den Klimawandel, soziale Ungleichheit und die hohe Nachfrage nach Wohnraum.

Ein Leitfaden für die resiliente Stadtentwicklung bildet unter anderem die „Neue Leipzig – Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ vom 30.11.2020. Hier werden der zukunftsfähigen Stadt die drei Eigenschaften zugeordnet: gerecht, grün und produktiv.

Was sind nun aber konkrete Handlungsfelder? Ein unabhängiger ExpertInnenbeirat entwickelte zu dem Thema das Memorandum „Urbane Resilienz – Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt“ und definierte folgende zehn Handlungsfelder:

  1. Öffentliche Räume
  2. Zentren und Stadtteilzentren
  3. Nachhaltige Mobilität
  4. Sozial und umweltgerechte Wohn- und Nachbarschaftsgebote
  5. Kultur und kulturelles Erbe
  6. Gesundheit
  7. Stadt und Raumstruktur
  8. Digitalisierung
  9. Verwaltungs- und Governance Strukturen
  10. Neue gemischte Arbeitswelten

Für die ersten sieben können schon Maßnahmen in der Bauleitplanung getroffen werden:

Durch die Festsetzungen von öffentlichen Grünflächen ist ein Grundstein für neue öffentliche Räume geschaffen, hier gilt es nicht nur in neuen Quartieren Parkanalgen zu schaffen, sondern auch im Bestand nach zum Beispiel brachliegenden Flächen zu suchen und diese eventuell bestehende Bebauungspläne zu ändern. Aber mit öffentlichen Räumen sind nicht nur Grünanalgen gemeint, sondern auch Verkehrsflächen und befestigte Plätze. In dem Memorandum Urbane Resilienz wird die „Multicodierung grauer Infrastruktur“ als notwendige Maßnahme beschrieben.

Die Zentren unserer Städte sind geprägt von dem Einzelhandel, jedoch wird dieser durch den Online-Markt immer weniger konkurrenzfähig. Es müssen also neu Funktionen in die Stadtmitte und hier sind kreative Ideen gefragt. Vielleicht ist es in diesem Fall nötig, mehr Freiheiten zuzulassen und wenig in den Bebauungsplänen vorzuschreiben.

Im Bereich der nachhaltigen Mobilität können in der Bauleitplanung schon Fahrradwege, Stellplätze für Car-, Fahrrad- und andere Sharing-Angebote geschaffen werden.

Das Baulandmobilisierungs-Gesetz macht es in der Bauleitplanung möglich, sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn in § 9 Abs. 2d Nr. 2-3 BauGB wird erlaubt, in Bebauungsplänen zur Wohnraumversorgung festzusetzen, dass die zu bauenden Wohnungen den Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Aber mit bezahlbaren Wohnungen ist dem nicht genüge getan, es müssen auch öffentliche Freiräume geplant werden, die ein gesundes Wohnumfeld ermöglichen, sowie erreichbare Bildungs- und Versorgungsmöglichkeiten.

Das Kulturelle Erbe kann durch die Erfassung in der Bauleitplanung geschützt und der Umgang mit ihnen vorgeschrieben beziehungsweise geleitet werden.

Für das gesunde Wohnen müssen im Bebauungsplan Rahmenbedingungen geschaffen werden. In den Umweltberichten zu den Bebauungsplänen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch geprüft, hierzu gehört zum Beispiel Gutachten zur Lärmbelastung. Um ein gesundes Wohnumfeld zu schaffen, müssen zusätzlich alle Punkte, die in dem Abschnitt zu den öffentlichen Räumen beschrieben wurden, sowie bewegungsfördernde Mobilität und eine gute Versorgungsinfrastruktur vorhanden sein.

Zur Verbesserung der Stadt und Raumstruktur kann die Bauleitplanung beitragen, indem sie im ländlichen Raum eine maßvolle Nachverdichtung durchführt und in den Städten für stabile Wohnverhältnisse und ausreichend grüne Infrastrukturen sorgt.

Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:

1.         Neue Leipzig Charta:

https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Initiative/Leipzig-Charta/Neue-Leipzig-Charta-2020/neue-leipzig-charta-2020_node.html

2.         Memorandum Urbane Resilienz: 

https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Blogeintraege/DE/memorandum_urbane_resilienz.html

Grüner Daumen

Naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für das Baugebiet AM SASSELBACH in der Gemeinde Uelversheim

Für die Kompensation der im Baugebiet nicht ausgleichbaren Eingriffe wurden auf einer externen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Uelversheim höherwertige Biotopstrukturen geschaffen.

Der Bereich liegt in der Aue des Sasselbaches und ist von diesem mit seinem begleitenden Pappelbestand nur durch einen unbefestigten Wirtschaftsweg getrennt. In der näheren Umgebung befinden sich bereits kleinere verbuschte Flächen bzw. Brachen. Mittelfristig bietet es sich an, diese Flächen zu einem größeren zusammenhängenden Bereich im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln.

Entwicklungsziel: Herausnahme aus der ackerbaulichen Nutzung und Umwandlung zusammen mit der brachgefallenen Fettwiese in extensiv genutztes Grünland in Kombination mit Gehölzen. Bei der Nutzung mit max. 2 Schnitten pro Jahr werden alternierende Flächen für den Schutz von Bodenbrütern und Insekten ungemäht belassen.

Die vorhandenen Gehölze sollen durch Pflege erhalten werden, sodass hier keine Neupflanzungen erforderlich werden. Auf einer Teilfläche wurden mehrere hochstämmige Obstbäume und ein durchbrochener Feldgehölzriegel bachseitig gepflanzt bzw. angelegt. Ergänzend werden Maßnahmen durchgeführt, die dem speziellen Artenschutz dienen, wie z.B. Steinschüttungen und Altholzhaufen.