Wanderer, kommst du nach ….


Heidenrod-Dickschied. Direkt am Wisper-Trail im Taunus soll sie entstehen: Die Wanderhütte.
Am südlichen Ortsrand, in der Nähe von Dorfgemeinschaftshaus und Bolzplatz wird eine Hütte mit Gastronomiebetrieb zur Versorgung der Wanderer der Premiumwanderwege „Wisper Trails“ errichtet. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im November 2021 ist die Baugenehmigung nur noch Formsache. Dann heißt es bald: Fröhliche Einkehr! Bebauungsplan: Hendel+Partner. Beispielfoto: Ralf Bücheler

Beschleunigtes Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§ 13b BauGB)

Der Deutsche Bundestag hat am 21.05. dieses Jahres das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist der § 13b BauGB, der das Bauen am Ortsrand erleichtert und eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Bereits zwischen 2017 und Ende 2019 galt der Paragraph, nun wurde er eneut eingeführt. Konkret bedeutet der § 13b, dass dringend benötigte Wohnbauflächen im Außenbereich, die sich an im Zusammenhang bebaute Orteteile anschließen und eine Fläche von weniger als 10.000 qm aufweisen, planungsrechtlich mittels Bebauungsplan gesichert werden können. Die Verfahrenserleichterungen betreffen Vereinfachungen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Freistellungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausgleichspflicht.

Haben Sie Fragen hierzu? Wir stehen gerne für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Stadt Oppenheim: Innere Entwicklung

Um den Flächenverbrauch weiter einzudämmen und zugleich neue Wohnungen bauen zu können, ist es sinnvoll, durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung bestehende Strukturen zu ergänzen. So kann die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet, und können Freiräume erhalten und entwickelt werden. Wie z.B. das Oppenheimer Wäldchen. In unmittelbarer Nähe sollen attraktive Reihenhäuser entstehen. Vorauslaufend ist ein Bebauungsplan für die Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Eine Aufgabe, die das Planungbüro Hendel+Partner gerne übernimmt.

Quelle: ASW Projektentwicklung GmbH

Beschlossene Sache: neues Baugebiet in Hillesheim/Rheinhessen

Gestern wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alte Bahnhofstrasse – 2. BA“ gefasst. „Just in time“, denn die Frist für Aufstellungsverfahren nach § 13b BauGB endet am 31. Dezember. Damit ist der Weg frei für die Erschließung des Baugebiets mit ca. 40 Baugrundstücken. Gebaut werden können Einzel- und Doppelhäuser, die Platz für ca. 150 Einwohner bieten. Das Interesse ist riesig. Bereits jetzt ist die Nachfrage größer als das Angebot. Bauleitplanung und Erschließungsträger: Hendel+Partner

Städtebauliches Entwicklungskonzept (li), Bebauungsplan (re)