Uelversheim: Eigenentwicklung ermöglichen

Der Bebauungsplan Oppenheimer Weg – 2. und 3. Bauabschnitt soll die Nachfrage nach neuen Wohn- und Mischbauflächen bedienen. Der Planungsraum befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Uelversheim in direkter Nachbarschaft des Baugebiets „An der Pforte“.

Aus städtebaulicher Sicht ist dies eine wünschenswerte Entwicklung, denn der Flächennutzungsplan schreibt in dem Geltungsbereich eine Wohnnutzung vor, damit stellt das untergeordnete Mischgebiet nur eine geringe Abweichung zur vorgesehenen Wohnbaufläche dar. Der Teil des Bebauungsplans der als Ausgleichsfläche (AF) dient, liegt in einem Gebiet für Landwirtschaft sowie in einem Suchraum für Ausgleichsflächen. Zusätzlich wird zusammen mit den Baugebieten „An der Pforte“ und „Oppenheimer Weg 1. Bauabschnitt“ die städtebauliche Entwicklung gefördert.

Geplant sind auf einer Fläche mit 13.849 m²:

– 13 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser (6.382 m²)

– Mischgebiet, das auch als Lärmschutzriegel zur L 437 dient einschließlich einer privaten Grünfläche (1856 m²)

– Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (1.082 m²)

– Flächen zur Entwässerung (793 m²)

– Flächen zur Ortsrandeingrünung (892 m²)

– Erschließungsflächen (2844 m²)

Es gibt bei diesem Projekt zwei Herausforderungen zu bewältigen: a) Lärmbelastung und b) Artenschutz.

Die Lärmbelastung wird durch den Straßenverkehr auf der L 437 (Weinolsheimer Straße), die geplante Sporthalle angrenzend an das Baugebiet an der Pforte, das vorhandene Gewerbegebiet, Weingüter und die vorhandene Feuerwehr einschließlich des geplanten Freisitzes verursacht. Als Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt, dass das Mischgebiet als geschlossene Bauweise zu errichten ist, mit einer Firsthöhe von mindestens 9 Metern. Damit soll das Wohngebiet von dem Lärm abschirmt werden. Zusätzlich wird die Lärmbelastung durch Vorgaben zur maximalen Lautstärke der Luftwärmepumpen und Klimaanlagen, die eine Lautstärke von 40 dB(A) im Wohngebiet und 50 dB(A) im Mischgebiet nicht überschreiten dürfen, verringert.

Das Artenschutzgutachten hat ergeben, dass durch die Planung besonders die Vögel betroffen sind. Für die Gartenvögel (Mönchsgrasmücke, Amsel, Kohlmeise) kommt es zu Verlust von Lebensraum. Dies wird dadurch minimiert, dass im Umkreis Gärten und ein Friedhof liegen die einen ähnlichen Lebensraum bieten und die entstehenden Hausgärten werden den Verlust ebenfalls verringern.

Für Bruten von Offenlandarten (Feldlerche, Wachtel, Wiesenschaftselze und weitere) dient es als Gebiet zur Futtersuche und für Greifvogelarten und Eulen als Jagdgebiet. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass es baubedingt zu keiner erheblichen Störung kommt und die Bauzeiten für die Erschließung außerhalb der Brutzeiten liegen, also von September bis Februar. Weitere Festsetzungen sollen neuen Lebensraum für Tiere schaffen, wie zum Beispiel die Pflanzung einer mehrreihigen Hecke oder die Ausweisung einer Ausgleichsfläche, die als artenreiche, extensive, autochthone Wiese mit integrierten Totholzhaufen sowie zwei Lesesteinhaufen angelegt wird.

Aktuell ist die Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplans unter folgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen: Offenlage | Startseite (https://www.vg-rhein-selz.de/buerger-service/bauen-in-der-verbandsgemeinde/offenlage/#accordion-1-3vg-rhein-selz.de)

Bebauungsplan und Erschließungsträger: Hendel+Partner