Stadt & Landschaft

Bauleitplanung – Flächennutzungsplan

[nicht so trocken, wie es klingt]

In der zweiteiligen kommunalen Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan die vorbereitende Ebene dar. Er bezieht sich auf das gesamte Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindegebiet, zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Art der Bodennutzung in den Grundzügen auf. 

Trotz seiner fehlenden Rechtsnormqualität hat er vielfältige Rechtswirkungen: Intern verpflichtet er die Kommunen durch das Entwicklungsgebot, extern steuert er insbesondere die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger. 

Immer häufiger werden wir auch mit Teiländerungen beauftragt, die parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt werden.

Bauleitplanung – Bebauungsplan

[je komplexer, desto lieber]

Mit Bebauungsplänen schaffen wir die Voraussetzungen für die Realisierung Ihres Projekts. In Abstimmung mit den Fachbehörden entwickeln wir auch für komplexe Aufgabenstellungen die notwendigen rechtlichen Festsetzungen und sind in der Lage, diese nachvollziehbar und rechtssicher zu begründen. Dabei unterstützen wir die Planungsämter bei der Durchführung der gesetzlich normierten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. 

Wir arbeiten eng mit Fachplanern und unabhängigen Gutachtern zusammen, um unter Berücksichtigung aller fachlichen Anforderungen zu umsetzbaren Ergebnissen zu gelangen.

Unser Spektrum reicht von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für Wohnbau-, Gewerbe- und Energiegewinnungsvorhaben, über kommunale Wohn-, Gewerbe- und Sondergebiete bis hin zu komplexen Wohnungsbauvorhaben für die Innenentwicklung.

Städtebau

[kreativ entwerfen – punktgenau und praxisnah]

Wir arbeiten gerne kreativ und entwickeln zukunftsweisende, aber praktikable Konzepte. Dazu gehört auch die Entwicklung von Bebauungs- und Nutzungsalternativen für brachliegende oder Konversionsflächen. Planerische Ideen können wir aber auch in einem konkreten städtebaulichen Entwurf auf den Punkt bringen.

Dabei haben wir stets die Realisierbarkeit im Blick und versuchen, auf dem Boden zu bleiben. Wir wollen Projekte unter Berücksichtigung bestehender räumlicher, aber auch ökonomischer Rahmenbedingungen zur Umsetzung bringen. Als Entwerfer betrachten wir deshalb die Charakteristik des Plangebiets, aktuelle Entwicklungen im Städtebau sowie die Bedürfnisse zukünftiger Bewohner und Nutzer. Und nicht zuletzt haben wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen immer im Hinterkopf.

Landschaftsplanung 

[natürliche Ressourcen sichern – Entwicklungen anstoßen] 

Qualifizierte Landschaftsplanung schafft Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden und das sie umgebende Umfeld. Die Lebensqualität für die Menschen vor Ort hat meist direkt mit der Erfassung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu tun. Wir setzen logisch nachvollziehbare und situationsgerechte Landschaftsplanung gezielt ein, um konkrete bauliche oder infrastrukturelle Entwicklungen im Innen- und Außenbereich erfolgreich anzustoßen.

Die Instrumente der Landschaftsplanung richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Aufgabenstellung. Auf der Ebene der Bauleitplanung ist es der Landschafts- oder Grünordnungsplan, der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung. Auf der Projektebene ist es die Bestandserfassung und –Bewertung, die Umweltverträglichkeitsstudie, der landschaftspflegerische Begleitplan, die Landschaftsbildanalyse, die Artenschutzprüfung und die konkrete Eingriffs- und Ausgleichsplanung.

In Ergänzung zu den Projekten der Bauleitplanung erbringen wir auch weitere landschaftsplanerische Leistungen wie Konzepte zur Biotopvernetzung oder Managementkonzepte für Ökokonten sowie Pläne zu genehmigungsrechtlichen Verfahren.

© Copyright - Planungsbüro Hendel + Partner