Wichtige Weichenstellung
Für das Baugebiet OPPENHEIMER WEG – 2. Bauabschnitt in Uelversheim wurde endlich der finale Beschluss gefasst!

Bebauungsplan Südlich Oppenheimer Weg – 2. BA: Hendel+Partner
Wo und was geplant ist
- Das Baugebiet „Oppenheimer Weg, 2. BA“ liegt am nördlichen Ortsrand der rheinhessischen Gemeinde Uelversheim, zwischen der Weinolsheimer Straße (L 437) und dem Friedhof. Es grenzt unmittelbar an das bereits bestehende Baugebiet „Oppenheimer Weg“ an.
- Ziel der Planung: Schaffung von neuen Wohnbauflächen, um Wohnraum nach Nachfrage zu ermöglichen.
Nutzung und Struktur
Laut Planungsentwurf sind vorgesehen: Baugrundstücke für Einfamilienhäuser
- Ein „Allgemeines Wohngebiet“ — zur überwiegenden Wohnnutzung
- Grün-/Ausgleichsflächen sowie Entwässerungs- und Erschließungsflächen.
Die Gesamtfläche, die im ursprünglichen Entwurf angegeben war, umfasst ca. 1,4 ha. Von dieser Fläche entfallen ca. 6.382 m² auf die Baugrundstücke für Einfamilienhäuser.
Herausforderungen & Planungskriterien
Im Planungsprozess waren insbesondere drei Aspekte von Bedeutung:
- Lärmbelastung: Wegen der Nähe zur L 437 bzw. Weinolsheimer Straße und zu bestehenden Gewerbe- bzw. Weinbaubetrieben sind in einem kleinen Teilbereich des Baugebietes Schutzvorkehrungen an den Gebäuden zu treffen.
- Umwelt & Artenschutz: Da neue Flächen bebaut werden und Grün- bzw. Ausgleichsflächen vorgesehen sind, wurde im Zuge der Bauleitplanung ein Umweltbericht mit Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft erstellt. Der naturschutzrechtliche Ausgleich kann vollständig innerhalb des Plangebietes erbracht werden.
- Entwässerung: Für die Rückhaltung des Oberflächenwassers ist ein Retentionsbecken erforderlich. Die Lage des Beckens war bis zuletzt im Gemeinderat umstritten.
Chronologie des Planverfahrens
- Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat 2018 beschlossen.
- Im Oktober 2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplans beschlossen und damit das Verfahren offiziell eingeleitet.
- Zwischen Ende 2024 und Frühjahr 2025 wurde der Plan mehrfach überarbeitet: Im Rahmen des Verfahrens wurden insbesondere das Bebauungs- und Entwässerungskonzept angepasst.
- Der Bebauungsplan „Oppenheimer Weg, 2. BA“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 17. November 2025 als Satzung beschlossen.
- Damit ist das Planungs- und Genehmigungsverfahren abgeschlossen – der Weg zur Bebauung und Erschließung ist frei, sobald der Beschluss öffentlich bekannt gemacht wurde.
Bedeutung für Uelversheim
- Mit dem Baugebiet soll ein neues Wohnquartier mit ca. 16 Bauplätzen geschaffen werden
- Damit wird die Gemeinde besser auf zukünftigen Wohnraumbedarf reagieren und das Ortswachstum bedarfsorientiert steuern können.
Bebauungsplan und Erschließungsplanung: Hendel+Partner








