Die letzte Ernte ist eingefahren…

Baugebiet Kemel-Süd in Heidenrod kurz vor dem Beginn der Erschließungsarbeiten

Die Verträge zur Erschließung des Baugebietes sind unterschrieben. Mit leistungsfähigen Partnern will die Gemeinde Heidenrod die Realisierung in 3 Baubschnitten vorantreiben. Auf einer Fläche von 8,5 ha wird ein neues Wohnquartier mit 340 Wohneinheiten entstehen, in welchem bis zu 800 Menschen beheimatet sein werden.

Neben Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sind auch Flächen für Tinyhäuser und Kleinsthäuser vorgesehen. Darüber hinaus sollen auch gewerblich genutzte Gebäude sowie eine Kindertagesstätte entstehen. Umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen und ein durchgehender Grünzug mit öffentlichen Plätzen runden die Planung ab.

Es ist ein großer Schritt für die Gemeinde Heidenrod, denn das Gesamtinvestitionsvolumen für die Gebietserschließung beträgt über 25 Millionen Euro. Darin enthalten sind neben den Erschließungsarbeiten die Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes, der Neubau eines Trinkwasserhochbehälters für die Ortsteile Kemel und Mappershain, die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Neuanlage eines P+R Platzes.

„Innovativ, nachhaltig, an die Anforderungen der Zukunft angepasst und gleichzeitig bezahlbar – all diese Anforderungen erfüllt das Baugebiet Kemel-Süd. Für die Gemeinde Heidenrod und alle Bürgerinnen und Bürger ist es ein großer Gewinn und eine Investition in die Zukunft“, so Bürgermeister Diefenbach anlässlich der Vertragsunterzeichnung am 14. Juli 2023.

Das Planungsbüro Hendel+Partner zeichnet für die Herkulesaufgabe „Bauleitplanung“ verantwortlich und hat innerhalb von knapp 3 Jahren den Bebauungsplan aufgestellt, das Verfahren im Rahmen seiner Zuständigkeit begleitet und die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Rechtskraft gebracht.

Schnupperwoche bei H+P

Praktikum der anderen Art. Ein Bericht von Lucas Wagner

An meinem ersten von fünf Tagen im Büro Hendel und Partner, wurde ich angenehm und freundlich empfangen und mir wurde von vorneherein das Du angeboten.

Meine erste Aufgabe bestand darin, mich in zwei recht aktuelle, jedoch grundlegend verschiedene Projekte, einzulesen und -arbeiten. Davon war eins ein großes Neubaugebiet und ein anderes eine Wanderhütte. Währenddessen hatte ich viele Fragen, die mir alle, für meinen Wissensstand verständlich, erklärt wurden und ich hatte in keinem Moment Hemmungen, meine angesammelten Fragen loszuwerden und gegebenenfalls nochmals nachzuhaken. Ich lernte viel Neues über das Baurecht, das ich mir davor um einiges weniger komplex und umfangreich vorgestellt hätte, wie die Öffentlichkeit in den Prozess der Planung mit Einwänden und Anliegen miteinbezogen wird und dabei jeder die Möglichkeit hat, sich zu beteiligen. Auch die wichtigsten Unterschiede zwischen Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplan wurden mir bewusst und in welchem Gefüge sie zueinanderstehen.

Außerdem durfte ich meine Kreativität und mein Denken einsetzen und einen bereits vorhandenen Bebauungsplan in verschiedene, eigene Versionen abändern. Davor hatte ich mir Gedanken gemacht, welche Anforderungen der Nutzer im Endeffekt daran hat und auf was es in erster Linie ankommt. Meine Entwürfe wurden danach ausführlich mit mir besprochen und auf Stärken und Schwächen untersucht. Es wurde dabei neben der Funktionalität und der Ästhetik, vor allem der Mensch als Zielgruppe in den Vordergrund gestellt und entscheidend war, dass alle genannten Aspekte in einer Balance stehen.

Nach der Überarbeitung eines der Entwürfe, durfte ich auch erste Erfahrungen mit dem digitalen Zeichenprogramm AutoCAD sammeln. Da es dabei viel zu Lernen gibt und ich mit Programmen dieser Art noch nichts zu tun hatte, tat ich mir anfangs eher schwer und musste vor jedem Schritt länger überlegen. Nach einigen Stunden merkte ich, wie das Zeichnen langsam intuitiver wurde und ich auch meinen Spaß daran fand. Genauso hier wurden alle meine Fragen sehr geduldig beantwortet, auch wenn diese sich wiederholten.

Ich bekam auch die Möglichkeit, bei der Besichtigung eines zukünftigen Neubaugebiets dabei zu sein und lernte, welche Faktoren ein solches Vorhaben beeinträchtigen oder verlangsamen können, dass die wichtigsten Akteure nicht nur die Gemeinde und Bürger, sondern auch Grundstückseigentümer sind und wie wiederum mit allen Beteiligten umgegangen werden kann. Ebenso wie die Erschließung des Baugebiets durch den Bau neuer Straßen, war der Erhalt bestehender Grünstrukturen und Bäume von Belang, soweit die Planung dies erlaubt.

Natürlich war mir bewusst, dass ich in der Kürze der Zeit nur einen groben Überblick über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche bekommen und ich überall nur kurz hineinschnuppern würde, jedoch konnte ich im Fazit sehr viel positive Erfahrungen im Bereich der Stadtplanung sammeln, was nicht zuletzt an den Mitarbeitern im Büro selbst lag. Es wurde sich sehr viel Zeit für mich genommen, spezifisch auf meine Person samt Fragen und Unklarheiten eingegangen und mir somit eine sehr aufschlussreiche und spannende Praktikumswoche ermöglicht.

Weil wir oft danach gefragt werden…

Lärmminderung durch Pflanzen. Mythos oder Wahrheit?

Lärm beeinflusst die menschliche Gesundheit sehr stark. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass Lärm nicht nur zu Herzkreislauf-Erkrankungen führen kann, sondern auch das Risiko von Depressionen erhöht. (Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verkehrslaerm-kann-risiko-fuer-depressionen

Um ein gesundes Arbeiten und Wohnen zu ermöglichen ist deswegen die Beachtung der Lärmrichtwerte in der Bauleitplanung grundlegend. Um diese Richtwerte einhalten zu können, werden oftmals Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Doch was ist eine effektive Lärmschutzmaßnahme? Können Pflanzen eine Lärmminderung bezwecken?

Ein Bericht des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP von 2011 https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/63331 zeigt für verschieden Hecken auf, wie viel Lärm sie wirklich abhalten. Das beste Ergebnis erzielte die Kirschlorbeerhecke mit einer Senkung von 0,8 dB. Doch diese Senkung ist so gering, dass man als grundsätzliche Aussage festhalten kann, dass sich Hecken und Gehölze nicht zur Lärmminderung eignen. Hecken verändern jedoch die Wahrnehmung des Menschen. Weil wir den Verkehr oder andere Emittenten nicht mehr sehen, sind sie für uns weniger präsent und weniger störend.

Das sind die Fakten. Ästetik und Standorteignung sind jedoch auch zu beachten. Kriterien, die wir in den Festsetzungen unserer Bebauungsplänen obligatorisch berücksichtigen.

Rheinland-Pfalz: Architektouren am 24. und 25 Juni 2023

Weingut Manz in Weinolsheim – Vinothek

Die Vinothek ist das letzte Puzzlestück der Aussiedlung des Weinguts in den Außenbereich. Der Neubau schafft mit seiner um 67 Grad geneigten, steilen Außenwand eine Verbindung zwsichen Weinberg und Weingut. Der Kontrast aus schwarzer Trespafassade und regionalen Materialien, wie Naturstein, sorgt für eine moderne und doch zeitlose Architektur. Im Innenraum bilden Materialien wie Beton und Holz, gespickt mit goldenen und schwarzen Akzenten, eine edle Atmosphäre für die Weinverkostung. Das Highlight der Vinothek ist der einzigartige Ausblick auf die Weinberge Rheinhessens und den Petersberg.

Entwurfsverfasser: M.A. Tim Reiter, PFALZARCHITEKT REITER, Kindenheim, Bebauungsplan: Hendel+Partner, Wiesbaden, Fotos: Robert Dieth, dieth+schröder visuelle kommunikation, St. Johann

Die Atzmannhütte – neue Verpflegungsstelle am Wisper-Trail

Die Wanderhütte im Heidenroder Ortsteil Dickschied nimmt Gestalt an

Am südlichen Ortsrand, in der Nähe von Dorfgemeinschaftshaus und Bolzplatz entsteht eine attraktive „Raststätte“ zur Versorgung der Wanderer der Premiumwanderwege „Wisper Trails“. Bebauungsplan: Hendel+Partner.

Mehr Grün im verdichteten Wohngebiet

Mehrfamilienhäuser in der Speierlingstraße im Neubaugebiet Wiesbaden-Bierstadt – Außenanlagenplanung

Besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes:

Befestigte Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen, grüne Mietergärten, Regenwasserrückhaltung, Mindestanteil Fahrradbügel – auch für Lastenräder, Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Stauden, Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, Bewohnertreffpunkt mit Sitzmauer und Pergola sowie Kleinkinderspielbereich mit Rindenhäcksel als Fallschutz.

Burg Reichenstein: Zukunftssicherung im Mittelrheintal

Der Flächennutzungsplan ist fertig – jetzt folgt der Bebauungsplan

Die Burg Reichenstein (Gemeinde Trechtingshausen) stellt sich im Zuge der anstehenden Bundesgartenschau neu auf und möchte sich touristisch weiterentwickeln. Vorgesehen sind im Morgenbachtal am Fuß der Burg drei Lodges für ca. 38 Besucher des gehobenen Tourismus sowie ein Parkplatz am Eingang der Burg. Damit soll sich die Verkehrssituation zwischen der Ortslage von Trechtingshausen und der Burg entspannen. Die bestehende Gastronomie mit Restaurant und Hotel wird zudem planungsrechtlich gesichert.

Der erste Schritt für die Weiterentwicklung ist geschafft – der Flächennutzungsplan wurde geändert. Dabei mussten etliche Herausforderungen gemeistert werden, wie z.B. Erosionsschutz, Eingriffe in das FFH-Gebiet „Binger Wald“, Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen, Denkmalschutz und Gewässerschutz.

Im nächsten Schritt muss der Bebauungsplan konkrete Lösungen für die diversen Aufgabenstellungen finden. Dafür ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit Experten der verschiedensten Fachbereiche notwendig, um eine erfolgreiche und nachhaltige Planung zu gewährleisten. FNP-Änderung und Bebauungsplan: Hendel+Partner. Foto: Ortsgemeinde Trechtingshausen.

Gesetzesnovelle: Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Unter gewissen Umständen

Am 4. Januar 2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ beschlossen. Damit soll ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende getan werden. Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Inhaltlich beschäftigt sich das Gesetz mit möglichen Standorten für Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Standorten zur Herstellung und Speicherung von Wasserstoff.

Das größte Entwicklungspotenzial aus der Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ergibt sich für das Errichten von Photovoltaikanlagen im Außenbereich, welche künftig unter folgenden Bedingungen zulässig sein werden:

  1. Die Anlage befindet sich an Dach- oder Außenwandflächen von zulässigen Gebäuden und ist baulich untergeordnet.
  2. Die Fläche befindet sich längs einer Autobahn oder eines Schienenweges des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen. Die Entfernung der Flächen zum äußeren Rand der Fahrbahn darf bis zu 200 m betragen.

Diese Anpassungen von § 35 BauGB haben zur Folge, dass für Anlagen, die den oben beschriebenen Standortanforderungen entsprechen, keine Bebauungspläne aufgestellt werden müssen. Zum Errichten der Anlage ist nun „lediglich“ eine Baugenehmigung notwendig, diese wird durch die Bauaufsichtsbehörde (§ 66 HBO, bzw. entsprechende Landesgesetzte) erteilt.

Vor Erteilung einer Genehmigung prüft die Bauaufsichtsbehörde den Antrag auf Verstöße gegen das BauGB, die Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes und weitere rechtliche Vorschriften. Darunter fallen zum Beispiel auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Damit wird gewährleistet, dass auch ohne Bebauungsplan und den darin integrierten Umweltbericht, den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wird.

Für alle geplanten Photovoltaikanlagen und Solarparks, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wie auch bisher Bebauungspläne erforderlich. Das Planungsbüro Hendel+Partner verfügt in dieser Hinsicht über einen reichen Erfahrungsschatz und benennt gerne entsprechende Referenzobjekte. Sprechen Sie uns einfach an.

Gesunde Stadt

Was wir Stadtplaner dafür tun können…

Die Gesundheit der Menschen wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt. Die genetischen Grundlagen und die individuelle Lebensweise bilden die Grundlage für die Gesundheit jeder Person. Aber auch soziale und kommunale Netzwerke, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie allgemeine Bedingungen der sozioökologischen, kulturellen, physischen Umwelt beeinflussen unsere Vitalität.

Eine „gesunde“ Stadt versucht für die äußeren Faktoren gerechte Bedingungen zu schaffen. Um dies zu erreichen, sind z.B. ausreichend Grünflächen, angemessener Wohnraum, erreichbare soziale Einrichtungen oder auch Straßenraum, in dem sich jeder – nicht nur per PKW – fortbewegen kann, notwendig.

Für uns Stadtplaner stehen als Planungsinstrumente die Bauleitplanung (Bebauungsplan + Flächennutzungsplan) sowie das Stadtentwicklungskonzept zur Verfügung, um gute Voraussetzungen für eine „gesunde“ Stadt zu schaffen.

Für die Entwicklung von „gesunden“ Städten ist eine enge Zusammenarbeit der Fachplanungen Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, Bauleitplanung, Stadtentwicklungsplanung und eventuell weiteren gesundheitsrelevanten Planungen sowie der Politik grundlegend. Die Ermittlung von gesundheitsbezogenen Daten und die Bereitstellung jener für alle Beteiligten ist die Basis für eine erfolgreiche Planung.

Aber nicht nur der Austausch zwischen den Fachplanern und den Politikern ist notwendig, sondern das Einbeziehen der Öffentlichkeit in jeder Phase der Planung sorgt für ein bewohnerfreundliches Ergebnis.

Ausführliche Informationen zur gesunden Stadt finden sie unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_gemeinsamplanen_0.pdf

Vertikaler Grünraum – Sicherung durch Bauleitplanung

Frühzeitig die Weichen stellen für eine klimafreundliches Wohnumfeld

Ingelheim – Mediathek © Stadt Ingelheim

Fassaden- und Dachbegrünungen im Fokus. Sie säubern die Luft, kühlen die Fassade, speichern Wasser und sie bieten Nahrungsquellen für Tiere oder auch für Menschen. Dachbegrünungen lassen sich zudem auch noch als Aufenthaltsräume für Menschen nutzen.

Ist es möglich, mehr Fassaden- und Dachbegrünungen durch die Bauleitplanung in die Stadt zu bringen und damit die Städte klimaresilienter zu machen?

§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB bildet die Grundlage für Festsetzungen zur Fassadenbegrünung und bietet eine Möglichkeit, Fassadenbegrünungen bereits in einem frühen Stadium der Planung zu sichern. Es folgen Festsetzungen zu Fassaden- und Dachbegrünungen, die wir gerne in unseren Projekten verwenden. Beispiele gefällig:

  • „Oppenheimer Weg 2. Und 3. BA“ in Uelversheim: „Fassaden mit fensterlosen oder türlosen Teilflächen von mehr als 25 m² sind flächig mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen; als Richtwert gilt 1 Pflanze je 2 m Wandlänge.“
  • „Kemel Süd“ in Heidenrod: „Flachdächer von Wohn- und Gewerbegebäuden sind zu mindestens 50% extensiv zu begrünen. Der Mindestaufbau zur Wasserspeicherung beträgt 10 cm.“
  • „Kemel Süd“ in Heidenrod: „Die Dächer von Garagen und Carports sind zu mindestens 80 % extensiv zu begrünen. Der Mindestaufbau zur Wasserspeicherung beträgt 10 cm.“

Nicht nur bei Gebäuden sind Begrünungsmaßnahmen möglich und sinnvoll. Auch Lärmschutzwände oder Bushaltestellen können durch vertikale Begrünungen aufgewertet werden.

Jedoch gibt es in der Ausführungsplanung und Erhaltung besonders der Fassadenbegrünung viele Dinge zu beachten wie zum Beispiel Wuchsverhalten, Wurzelraum oder Pflege der Pflanzen, insbesondere die Wasserversorgung, eventueller Rückschnitt oder Düngung. Deswegen sollten aufwendige Fassadenbegrünungen nur festgesetzt werden, wenn die Stadt, die Gemeinde oder der Vorhabenträger sich der Konsequenzen bewusst ist. Denn eine Fassadenbegrünung bringt nur dann einen Mehrwert, wenn die Pflanzen gesund sind.