Die Atzmannhütte – neue Verpflegungsstelle am Wisper-Trail

Die Wanderhütte im Heidenroder Ortsteil Dickschied nimmt Gestalt an

Am südlichen Ortsrand, in der Nähe von Dorfgemeinschaftshaus und Bolzplatz entsteht eine attraktive „Raststätte“ zur Versorgung der Wanderer der Premiumwanderwege „Wisper Trails“. Bebauungsplan: Hendel+Partner.

Mehr Grün im verdichteten Wohngebiet

Mehrfamilienhäuser in der Speierlingstraße im Neubaugebiet Wiesbaden-Bierstadt – Außenanlagenplanung

Besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes:

Befestigte Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen, grüne Mietergärten, Regenwasserrückhaltung, Mindestanteil Fahrradbügel – auch für Lastenräder, Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Stauden, Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, Bewohnertreffpunkt mit Sitzmauer und Pergola sowie Kleinkinderspielbereich mit Rindenhäcksel als Fallschutz.

Burg Reichenstein: Zukunftssicherung im Mittelrheintal

Der Flächennutzungsplan ist fertig – jetzt folgt der Bebauungsplan

Die Burg Reichenstein (Gemeinde Trechtingshausen) stellt sich im Zuge der anstehenden Bundesgartenschau neu auf und möchte sich touristisch weiterentwickeln. Vorgesehen sind im Morgenbachtal am Fuß der Burg drei Lodges für ca. 38 Besucher des gehobenen Tourismus sowie ein Parkplatz am Eingang der Burg. Damit soll sich die Verkehrssituation zwischen der Ortslage von Trechtingshausen und der Burg entspannen. Die bestehende Gastronomie mit Restaurant und Hotel wird zudem planungsrechtlich gesichert.

Der erste Schritt für die Weiterentwicklung ist geschafft – der Flächennutzungsplan wurde geändert. Dabei mussten etliche Herausforderungen gemeistert werden, wie z.B. Erosionsschutz, Eingriffe in das FFH-Gebiet „Binger Wald“, Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen, Denkmalschutz und Gewässerschutz.

Im nächsten Schritt muss der Bebauungsplan konkrete Lösungen für die diversen Aufgabenstellungen finden. Dafür ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit Experten der verschiedensten Fachbereiche notwendig, um eine erfolgreiche und nachhaltige Planung zu gewährleisten. FNP-Änderung und Bebauungsplan: Hendel+Partner. Foto: Ortsgemeinde Trechtingshausen.

Gesetzesnovelle: Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Unter gewissen Umständen

Am 4. Januar 2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ beschlossen. Damit soll ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende getan werden. Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Inhaltlich beschäftigt sich das Gesetz mit möglichen Standorten für Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Standorten zur Herstellung und Speicherung von Wasserstoff.

Das größte Entwicklungspotenzial aus der Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ergibt sich für das Errichten von Photovoltaikanlagen im Außenbereich, welche künftig unter folgenden Bedingungen zulässig sein werden:

  1. Die Anlage befindet sich an Dach- oder Außenwandflächen von zulässigen Gebäuden und ist baulich untergeordnet.
  2. Die Fläche befindet sich längs einer Autobahn oder eines Schienenweges des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen. Die Entfernung der Flächen zum äußeren Rand der Fahrbahn darf bis zu 200 m betragen.

Diese Anpassungen von § 35 BauGB haben zur Folge, dass für Anlagen, die den oben beschriebenen Standortanforderungen entsprechen, keine Bebauungspläne aufgestellt werden müssen. Zum Errichten der Anlage ist nun „lediglich“ eine Baugenehmigung notwendig, diese wird durch die Bauaufsichtsbehörde (§ 66 HBO, bzw. entsprechende Landesgesetzte) erteilt.

Vor Erteilung einer Genehmigung prüft die Bauaufsichtsbehörde den Antrag auf Verstöße gegen das BauGB, die Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes und weitere rechtliche Vorschriften. Darunter fallen zum Beispiel auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Damit wird gewährleistet, dass auch ohne Bebauungsplan und den darin integrierten Umweltbericht, den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wird.

Für alle geplanten Photovoltaikanlagen und Solarparks, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wie auch bisher Bebauungspläne erforderlich. Das Planungsbüro Hendel+Partner verfügt in dieser Hinsicht über einen reichen Erfahrungsschatz und benennt gerne entsprechende Referenzobjekte. Sprechen Sie uns einfach an.

Gesunde Stadt

Was wir Stadtplaner dafür tun können…

Die Gesundheit der Menschen wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt. Die genetischen Grundlagen und die individuelle Lebensweise bilden die Grundlage für die Gesundheit jeder Person. Aber auch soziale und kommunale Netzwerke, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie allgemeine Bedingungen der sozioökologischen, kulturellen, physischen Umwelt beeinflussen unsere Vitalität.

Eine „gesunde“ Stadt versucht für die äußeren Faktoren gerechte Bedingungen zu schaffen. Um dies zu erreichen, sind z.B. ausreichend Grünflächen, angemessener Wohnraum, erreichbare soziale Einrichtungen oder auch Straßenraum, in dem sich jeder – nicht nur per PKW – fortbewegen kann, notwendig.

Für uns Stadtplaner stehen als Planungsinstrumente die Bauleitplanung (Bebauungsplan + Flächennutzungsplan) sowie das Stadtentwicklungskonzept zur Verfügung, um gute Voraussetzungen für eine „gesunde“ Stadt zu schaffen.

Für die Entwicklung von „gesunden“ Städten ist eine enge Zusammenarbeit der Fachplanungen Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, Bauleitplanung, Stadtentwicklungsplanung und eventuell weiteren gesundheitsrelevanten Planungen sowie der Politik grundlegend. Die Ermittlung von gesundheitsbezogenen Daten und die Bereitstellung jener für alle Beteiligten ist die Basis für eine erfolgreiche Planung.

Aber nicht nur der Austausch zwischen den Fachplanern und den Politikern ist notwendig, sondern das Einbeziehen der Öffentlichkeit in jeder Phase der Planung sorgt für ein bewohnerfreundliches Ergebnis.

Ausführliche Informationen zur gesunden Stadt finden sie unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_gemeinsamplanen_0.pdf

Vertikaler Grünraum – Sicherung durch Bauleitplanung

Frühzeitig die Weichen stellen für eine klimafreundliches Wohnumfeld

Ingelheim – Mediathek © Stadt Ingelheim

Fassaden- und Dachbegrünungen im Fokus. Sie säubern die Luft, kühlen die Fassade, speichern Wasser und sie bieten Nahrungsquellen für Tiere oder auch für Menschen. Dachbegrünungen lassen sich zudem auch noch als Aufenthaltsräume für Menschen nutzen.

Ist es möglich, mehr Fassaden- und Dachbegrünungen durch die Bauleitplanung in die Stadt zu bringen und damit die Städte klimaresilienter zu machen?

§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB bildet die Grundlage für Festsetzungen zur Fassadenbegrünung und bietet eine Möglichkeit, Fassadenbegrünungen bereits in einem frühen Stadium der Planung zu sichern. Es folgen Festsetzungen zu Fassaden- und Dachbegrünungen, die wir gerne in unseren Projekten verwenden. Beispiele gefällig:

  • „Oppenheimer Weg 2. Und 3. BA“ in Uelversheim: „Fassaden mit fensterlosen oder türlosen Teilflächen von mehr als 25 m² sind flächig mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen; als Richtwert gilt 1 Pflanze je 2 m Wandlänge.“
  • „Kemel Süd“ in Heidenrod: „Flachdächer von Wohn- und Gewerbegebäuden sind zu mindestens 50% extensiv zu begrünen. Der Mindestaufbau zur Wasserspeicherung beträgt 10 cm.“
  • „Kemel Süd“ in Heidenrod: „Die Dächer von Garagen und Carports sind zu mindestens 80 % extensiv zu begrünen. Der Mindestaufbau zur Wasserspeicherung beträgt 10 cm.“

Nicht nur bei Gebäuden sind Begrünungsmaßnahmen möglich und sinnvoll. Auch Lärmschutzwände oder Bushaltestellen können durch vertikale Begrünungen aufgewertet werden.

Jedoch gibt es in der Ausführungsplanung und Erhaltung besonders der Fassadenbegrünung viele Dinge zu beachten wie zum Beispiel Wuchsverhalten, Wurzelraum oder Pflege der Pflanzen, insbesondere die Wasserversorgung, eventueller Rückschnitt oder Düngung. Deswegen sollten aufwendige Fassadenbegrünungen nur festgesetzt werden, wenn die Stadt, die Gemeinde oder der Vorhabenträger sich der Konsequenzen bewusst ist. Denn eine Fassadenbegrünung bringt nur dann einen Mehrwert, wenn die Pflanzen gesund sind.

Agri-Photovoltaik

Mal über den Tellerrand geblickt: Hendel+Partner besucht Musteranlage im Rheingau

An der Hochschule Geisenheim entsteht ein bisher einzigartiges Forschungs-Reallabor. Hier wird über einem Weinberg durch Photovoltaik Strom produziert und darunter sollen Trauben reifen. Hieraus ergibt sich eine doppelte Flächennutzung, die auch als Agri-Photovoltaik bezeichnet wird.

Neben der Entzerrung von Flächenkonkurrenz und der Förderung der Erneuerbaren Energien könnte eine Agri-PV auch eine Anpassungsstrategie für Reben an den Klimawandel bieten. Bereits jetzt hat der Weinbau mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die beschleunigte phänologische Entwicklung, Trockenstress, frühere Reife, reduzierte Säurewerte oder Sonnenbrand sind nur einige Beispiele der zunehmenden Risiken.

Der Klimawandel wird spürbarer, und Spätfrostrisiken, Hitzewellen, Dürreperioden oder Starkniederschlagsereignisse treten häufiger auf. Die moderate Beschattung durch die Agri-PV könnte die Auswirkungen des Klimawandels abmildern, indem die Temperatur unter den Modulen gesenkt, der Wasserhaushalt der Reben verbessert, die Schäden durch Starkniederschläge reduziert werden oder der dezentral erzeugte Strom für die Spätfrostprävention oder sogar die Bewirtschaftung zur Verfügung steht.

Auch ist es denkbar, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden kann, wenn die Laubwände durch die Module darüber trockener bleiben. Wie sich die Agri-PV auf die Reben und das Mikroklima im Weinberg auswirkt, und damit auf die Erträge, die Qualität und die Ertragssicherheit, ob wir Pflanzenschutz reduzieren können und wie wir den Strom im Weinberg selbst zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Weinbau nutzen können – all dies sind Fragen, die nun erforscht werden sollen.

Für derartige Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und in der Regel auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit dem erforderlichen Know-How ausgestattet freut sich das Planungsbüro Hendel+Partner auf künftige Aufgaben.

Freiräume in Stadt- und Ortszentren

Potenziale für Klimaschutz und Klimaanpassung. Unser Wettbewerbsbeitrag für den hessischen Landespreis Baukultur…

Kultur- und Lesegarten am Neubau der Stadtbücherei Hofheim mit begrünten Sitzstufen anstelle eines asphaltierten Parkplatzes. Pflanzungen von einheimischen Laubbaum-Hochstämmen, Hecken, Sträuchern, Stauden und Gräsern.

Aufwertung der Stadtmitte von Hofheim nördlich angrenzend an den Kellereiplatz als innerörtliches Zentrum mit Stadtbücherei, Gastronomie, Einkaufszentrum, Sparkasse, Büros und einem Jugendzentrum. Der Kultur- und Lesegarten dient als Forum für vielfältige Veranstaltungen. Die Gebäude stellen eine städtebauliche Raumkante für den Kellereiplatz und die Elisabethenstraße dar. Steigerung des Grünflächenanteils anstelle vorher versiegelter Flächen.

Steigerung des Angebots für alle Altersklassen und Nutzergruppen. Sitzgelegenheiten, Förderung umweltfreundlicher Mobilität durch Fußwegeverbindungen und Fahrradständer, Beschattung von Aufenthaltsflächen.

Intensive Bürgerbeteiligung vor Baubeginn, Webcam während der Bauphase. Abstimmung und Kooperation mit dem Team der Stadtbücherei zur „Bespielung“ des Kultur- und Lesegartens, Abstimmung des Beleuchtungskonzepts.

Freianlagenplanung und Bauleitung: Hendel+Partner, Fotos: Ramin Mohabat

Jetzt kann gebaut werden!

Bebauungsplan für weiteren Solarpark im Taunus beschlossen

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark“ in Idstein wurde am 15.12.2022 der Satzungsbeschluss gefasst. Das Projekt umfasst insgesamt 8,1 ha. Die Anlage soll eine Leistung von ca. 6 MWp haben, welche pro Jahr ca. 6 Mio. kwh Strom erzeugt. Damit können ca. 1.500 Haushalte versorgt werden. Die Fläche befindet sich auf dem Areal am Rosenkippel, westlich der Stadt Idstein.

Nach einer ausführlichen Analyse über die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und eine Alternativenprüfung wurde der Standort als beste Lösung gewählt und nun planungsrechtlich gesichert.

Während des Verfahrens zeigte sich ein generelles Problem: Der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche durch andere Nutzungen, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, neue Baugebiete oder auch Naturschutzmaßnahmen.

Im Beteiligungsverfahren wurden Agri-Photovoltaikanlagen als Lösungsansatz vorgeschlagen. Agri-Photovoltaik ist ein neues Konzept, das es ermöglicht, Landwirtschaft und die Gewinnung von erneuerbaren Energieen auf derselben Fläche unterzubringen. Diese Idee konnte bei der geplanten Photovoltaikanlage auf Grund der erhöhten Belastung des Landschaftsbildes leider nicht realisiert werden. Jedoch hoffen wir, dass dieses Konzept in zukünftigen Projekten möglich ist, um den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen aktiv einzusparen. Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans: Hendel+Partner

Änderung abgeschlossen

Mehr erneuerbare Energien und fachgerechte Abfallwirtschaft in Heidenrod-Kemel

Im Sommer letzten Jahres haben wir die Bebauungsplanänderung der erfolgreichen Konversion von Militärfläche in einen Betrieb für erneuerbare Energien (Wind, Solar, Biomasse) sowie Abfallwirtschaft in Heidenrod vorgestellt. Der Bebauungsplan wurde inzwischen als Satzung beschlossen sowie die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung festgestellt.

Planerische Herausforderungen wie Verkehrsbelastung, Schutz der menschlichen Gesundheit und Naturschutz wurden durch folgende Maßnahmen gelöst:

Vorgeschrieben Betriebszeiten verringern die Lärmbelastung für die Anwohner sowie die Verkehrsbelastung an der Auffahrt auf die B 260. Der Knotenpunkt auf der Bundesstraße B 260 erhält eine Lichtsignalanlage. Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde ermittelt und das errechnete Defizit durch etliche Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebiets ausgeglichen. Ergänzend zum Bebauungsplan muss das dort ansässige Unternehmen zusätzlich eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einholen.
Rechtlich werden alle Maßnahmen durch die Festsetzungen im Bebauungsplan sowie einem separaten städtebaulichen Vertrag gesichert. Bebauungsplan einschl. Änderung Flächennutzungsplan: Hendel+Partner