Passt nicht zusammen: Winterlicher Frost und Straßenbau

Eigentlich sollte der Straßenendausbau in „unserem“ Baugebiet AM SPESS – 4. Bauabschnitt in der rheinhessischen Gemeinde Undenheim jetzt schon fast abgeschlossen sein. Aber die Witterungsverhältnisse machten uns, den beteiligten Firmen und den Anwohnern einen Strich durch die Rechnung.

So sah es noch im November `22 aus, als die Arbeiten planmäßig und zügig voran gingen…

… und einen Monat später (Mitte Dezember `22) kam dann ein Kälteeinbruch mit -4 Grad, der weitere Pflasterarbeiten verhinderte und dafür sorgte, dass die Weihnachtsferien (zumindest für die ausführenden Firmen) in diesem Jahr früher beginnen. Wie dem auch sei: Die ersehnte Fertigstellung wird sich etwas verzögern, aber sie wird kommen. Und dann wäre eine weitere Baugebietserschließung „aus dem Hause“ Hendel+Partner abgeschlossen.

Mit dem dazu passenden Zitat

„In der Stille und Geduld des Winters liegt die Kraft für das Neue“

von Monika Minder wünscht das Planungsbüro Hendel+Partner allen Geschäftspartnern, Kunden, Auftraggebern und Lesern unserer Website eine besinnliche Auszeit über die kommenden Feiertage und einen guten Start im Jahr 2023.

Städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Schlangenbad

Rücksichtnahme auf die natürlichen Gegebenheiten

In Schlangenbad sollen gewerbliche Flächen ausgebaut und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden, um die Gemeinde auch als Wirtschafts-Standort attraktiver zu gestalten. Beide Vorhaben müssen baurechtlich durch Bebauungspläne gesichert werden. Dieser Aufgabe stellt sich das Büro Hendel+Partner sehr gerne. Dabei müssen einige Herausforderungen gemeistert und Lösungen gefunden werden: In Schlangenbad kommt die Äskulapnatter vor, die ist laut der roten Liste stark gefährdet. Ihr Schutz hat sehr hohe Priorität und muss in der Planung berücksichtigt werden. Die Äskulapnatter zählt mit einer Länge von bis zu zwei Metern zu den größten Schlangen Europas. Sie ernährt sich überwiegend von Kleinsäugern und Eidechsen, jedoch ermöglichen ihre Kletterfähigkeiten ihr gelegentlich das Fressen von Vogeleiern. Als Versteck für ihre Eier nutzt die Natter die feuchte Erde oder den Schutz von Steinen oder Pflanzenresten. Aus der Nahrung, den Kriterien für die Eiablage und dem Bedürfnis, die Winterstarre im Schutz von Steinhaufen oder Baumwurzel zu verbringen, ergeben sich folgende Kriterien für einen geeigneten Lebensraum: Sie benötigt einen feuchtwarmen Südhang mit buschiger, nicht zu dichter Vegetation und Geröll.

 Äskulapnatter (flickr „Äskulapnatter“ von Forstrad, Öffentliche Domäne)

Teile der Planungsgebiete sind eventuell Flachlandmähwiesen, diese sind laut § 30 Abs. 2 Nr.7 BNatSchG ein geschütztes Biotop. Im Frühjahr nächsten Jahres wird deswegen eine vegetationskundliche Erhebung durchgeführt, um das Biotop zu bestimmen und die geeigneten Schutz- beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.

Die Gesundheit der Bewohner und der Arbeitenden ist grundlegend zu beachten, deswegen werden im Rahmen der Bauleitplanung Gutachten zu Blendwirkung der Photovoltaikanlage und Lärmbelastung durch die gewerbliche Nutzung eingeholt, um das Wohlbefinden der Menschen zu gewährleisten.

Weitere umweltbezogene Belange, die von uns beachtet werden, sind der regionale Grünzug, das Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen sowie das Heilquellenschutzgebiet.

Schlangenbad ist eine Gemeinde im Nordwesten der Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie besteht aus dem Ort Schlangenbad und Ortsteilen Georgenborn, Wambach, Bärstadt Hausen v.d.H., Obergladbach und Niedergladbach. Bekannt ist Schlangenbad besonders als Badeort aufgrund der dort vorhandenen Thermalquellen. Die seltene Äskulapnatter ziert das Wappen der Gemeinde.

Wir freuen uns auf diese spannenden Aufgaben und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schlangenbad.

Fit in die digitale (Planungs-) Zukunft mit XPlanung

Der IT-Planungsrat hat am 05.10.2017 die verbindliche Anwendung des Standards XPlanung beschlossen. Dieser Beschluss ist ab Februar 2023 verbindlich.

Das Ziel von XPlanung ist, dass durch das Datenformat xplan.gml der Datenaustausch unter anderem von Bebauungsplänen vereinfacht wird, sodass verschiedene Akteure (Behörden, Immobilienwirtschaft, Nachbargemeinden, Öffentlichkeit, Sonstige Träger Öffentlicher Belange und Planungsbüros) allesamt auf die Pläne zugreifen können und diese verarbeiten können, ohne dass Informationen verloren gehen. Hierbei werden auch die relevanten gesetzlichen Grundlangen integriert, wie beispielsweise das BauGB, die BauNVO und die PlanzV. Durch die Vereinfachung sollen Verwaltungsvorgänge im Bereich Planen und Bauen effektiver und kostengünstiger werden und qualitativ verbessert werden.

Die Umstellung hierauf ist jedoch mit einigem Aufwand verbunden, weshalb diese, trotz der Verbindlichkeit ab Februar 2023, nur schleppend vorangeht.

Wir, das Planungsbüro Hendel + Partner, nehmen das Thema nun schnellstmöglich in Angriff. Das bedeutet: Unsere CAD-Programme müssen aktualisiert werden, Module erworben werden und auch die Mitarbeiter müssen geschult werden. In Zukunft müssen die Bebauungspläne dann von Beginn an XPlan-konform erstellt werden.

Nach diesen Schritten sind wir dann vorbereitet, wenn unsere Kommunen und die Behörden die Pläne im Standard XPlanung benötigen.

Kiedrich: Ein weiterer Beitrag zur Energiewende

Mal sind es kleine Schritte, diesmal soll es eher ein großer werden…

In Kiedrich soll eine Freiflächen Photovoltaikanalage, die eine Fläche von ca. 6 ha umfasst, entstehen. Der Betreiber ist die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG. Um die Errichtung möglich zu machen, müssen zunächst verschiedene Flächen geprüft werden. Aller Voraussicht nach ist dann ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Dabei ist darzulegen, dass die Ziele des Regionalplans Südhessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Im Regionalplan Südhessen sind die möglichen Standorte etwa als „Vorranggebiet Landwirtschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und/oder „Regionaler Grünzug“ ausgewiesen.

Ein weiterer Aspekt, der beachtet werden muss, ist die Qualität der Flächen, auf der die Anlage errichtet werden soll. Handelt es sich etwa um schützenwerte Wiesen, landwirtschaftlich oder forstlich genutzte Flächen? Die Beeinträchtigung durch die Herstellung und den Betrieb der Solarmodule wird im weiteren Verfahren ermittelt und durch Minderungs- sowie Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

Unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Aspekte ist das Projekt ein wünschenswerter Schritt im Bereich der erneuerbaren Energien, denn mit der Anlage kann sowohl das geplante Aparthotel sowie die Gemeinde Kiedrich mit Strom versorgt werden.

Ganz wichtig: Die Bürgerinnen und Bürger Kiedrichs sollen bereits schon bei der Entscheidungsfindung für den Standort mitgenommen werden und Einblicke in den Planungsprozess erhalten. Diesem Ansinnen diente eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Kiedrichs am 16. November 2022, bei der neben den Repräsentanten der Gemeinde auch die Investoren, Planer und Experten Rede und Anwort standen. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angeboten.

Wissen, wie es geht: Es wäre dies dann bereits der 6. Bebauungsplan von Hendel+Partner für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Prächtig entwickelt…

Dorfplatz Wallrabenstein mit Wegeverbindung zum Friedhof. Ein gelungenes Stück dörflicher Entwicklungsplanung. Jetzt in der zweiten Vegetationsperiode noch attraktiver: Laubbaum Hochstämme und standortgerechte Sträucher, Obstbaum-Lehrpfad, Blumenwiese, Weinpavillon, Boulebahn und Kerbeplatz.

Dorfplatz Hünstetten-Wallrabenstein – Planung und Bauleitung: Hendel+Partner

Oestrich Winkel: Mehr Platz für die Kleinsten

In Oestrich Winkel soll am nördlichen Ortsrand ein neuer Kindergarten entstehen. Geplant sind drei bis sechs Gruppen und viel Platz zum Spielen. Aktuell ist der Kindergarten in einem provisorischen Containerbau untergebracht. Dies soll sich durch den „Bebauungsplan Nr. 97 Nördlich Bürgerzentrum“ ändern. Damit kommt die Gemeinde ihrem Versprechen nach, eine kinderfreundliche Kommune zu sein. Kinder- und Jugendfreundlichkeit hat die Stadt sogar in ihre Hauptsatzung aufgenommen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans steht lediglich ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, da die Baugenehmigung für den provisorischen Kindergarten nächstes Jahr seine Gültigkeit verliert.

Zusätzlich soll mit dem Bebauungsplan die Grundlage geschaffen werden, das Bürgerzentrum zu vergrößern, auch wenn es diesbezüglich noch keine konkreten Pläne gibt. Deswegen soll die Fläche im Bebauungsplan als „Fläche für Gemeindebedarf“ mit der Zweckbestimmung KiTa und Verwaltung festgesetzt. Falls das Verwaltungsgebäude verwirklicht wird, soll dies platzsparend erfolgen, damit den Kindern weiterhin ausreichend Fläche zum Spielen zur Verfügung steht.

Ein weiterer interessanter und sehr aktueller Aspekt ist die Entwässerung des Geltungsbereichs. Denn wie in vielen anderen Gemeinden sind die vorhandenen Kapazitäten bereits ausgelastet, da es sich oft um eine Mischkanalisation handelt. Deswegen sollen schon im Zuge der Bauleitplanung Strategien zur Entwässerung erarbeitet werden. Bebauungsplan: Hendel+Partner

(K)eine Stadt ohne Bäume – Maßnahmen gegen den „verfrühten Herbst“

Bäume in der Stadt sind für das Wohlbefinden der Bewohner elementar. Doch durch das Ausbleiben der Niederschläge leiden die Bäume sehr. Es ist aktuell oft zu beobachten, dass die Bäume schon im Sommer braune Blätter bekommen und diese abwerfen. Experten beschreiben dies als „Verfrühten Herbst“. Dies ist ein Schutzmechanismus der Bäume, um Wasser zu sparen. Denn die Bäume geben am meisten Wasser über die Transpiration der Blätter ab. Wenn dies einmalig passiert, hat das meistens keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf den Baum. Kommen aber weitere Belastungen hinzu, wie zum Beispiel Schädlinge, kann das den Baum gefährden. Auch eine Wiederholung dieses Prozesses in den Folgejahren kann die Vitalität des Baumes negativ beeinflussen.

Die ausbleibende Transpiration hat direkte Auswirkungen auf das Klima und die Menschen in der Stadt, denn durch das abgegebene Wasser kühlen die Bäume ihre Umgebung und sorgen für ein angenehmes lokales Klima. Ohne Blätter ist diese Abkühlung nicht mehr möglich!

Es kommt aber auch eine psychische Komponente hinzu. Menschen haben ein Bedürfnis nach intakter Natur. Das bedeutet, wir fühlen uns in einer grünen Umgebung wohler. Der Anblick von „kranken“ Bäumen belastet uns, auch wenn bei einem Teil der Bevölkerung nur unterbewusst.

Wie können wir also Bäume bereits in der Bauleitplanung vor solchen Zeiten schützen?

Die richtige Artenauswahl ist wichtig. Eine Möglichkeit wäre, die Artenliste für Gehölze die aktuell nur Empfehlungscharakter haben, verpflichtend zu machen. Dann könnte man frühzeitig ungeeignete Gehölze ausschließen. Ungeeignete Gehölze wären in diesem Zusammenhang u.a. Bäume mit hohem Wasserbedarf. Außerdem ist zu prüfen, ob im städtischen Kontext auch Empfehlungen zu nicht heimischen Gehölzen möglich sind. Denn es gibt zum Beispiel mediterrane Gehölze, die besser an Wassermangel und Hitze angepasst sind und unsere Winter in den Städten überstehen können. Anzumerken ist, dass in diesem Fall für jede Situation eine neue und angemessene Gehölzliste erstellt werden muss. Denn Deutschland kann in 4 Winterhärtezonen gegliedert werden, das ist eine Temperaturspanne von Minimalwerten zwischen -28,8° und -12,2°C.

Grundlage für eine gute Wasserversorgung ist ein ausreichender Wurzelraum. Dieser kann durch zeichnerische Festsetzungen von kleinen öffentlichen Grünflächen gesichert werden oder auch durch textliche Festsetzungen, die die Mindestanforderungen für den Wurzelbereich festlegen. In diesem Zusammenhang ist auch eine gute und logische Wegeführung hilfreich, denn jeder Fußgänger, Fahrradfahrer oder vielleicht sogar Autofahrer, der den Wurzelraum überquert verdichtet diesen. Die Verdichtung des Bodens hat schwerwiegende Auswirkungen. Unter anderem wird das Bodengefüge zerstört und damit kann der Boden weniger Wasser speichern.

Wir sind sehr besorgt und werden unsere auftraggebenden Kommunen auch weiterhin dazu anhalten, entsprechende Festsetzungen in die Bebauungspläne aufzunehmen.

„Urbane Resilienz“

Eine neue Begrifflichkeit schwirrt nicht nur durch die Köpfe der Stadtplaner und Soziologen, sondern kommt nun auch in den Medien an. Aber was hat es damit auf sich? Ein Erklärungsversuch:

Die Corona Pandemie hat uns in vielen Bereichen gezeigt, wo unsere Grenzen sind, wo Handlungsbedarf besteht und wo Handlungspotential vorhanden ist.

Auch in der Stadtplanung haben sich vorhandene Defizite deutlich gezeigt. Aber nicht nur gegen Pandemien müssen sich unsere Städte wappnen, sondern auch gegen den Klimawandel, soziale Ungleichheit und die hohe Nachfrage nach Wohnraum.

Ein Leitfaden für die resiliente Stadtentwicklung bildet unter anderem die „Neue Leipzig – Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ vom 30.11.2020. Hier werden der zukunftsfähigen Stadt die drei Eigenschaften zugeordnet: gerecht, grün und produktiv.

Was sind nun aber konkrete Handlungsfelder? Ein unabhängiger ExpertInnenbeirat entwickelte zu dem Thema das Memorandum „Urbane Resilienz – Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt“ und definierte folgende zehn Handlungsfelder:

  1. Öffentliche Räume
  2. Zentren und Stadtteilzentren
  3. Nachhaltige Mobilität
  4. Sozial und umweltgerechte Wohn- und Nachbarschaftsgebote
  5. Kultur und kulturelles Erbe
  6. Gesundheit
  7. Stadt und Raumstruktur
  8. Digitalisierung
  9. Verwaltungs- und Governance Strukturen
  10. Neue gemischte Arbeitswelten

Für die ersten sieben können schon Maßnahmen in der Bauleitplanung getroffen werden:

Durch die Festsetzungen von öffentlichen Grünflächen ist ein Grundstein für neue öffentliche Räume geschaffen, hier gilt es nicht nur in neuen Quartieren Parkanalgen zu schaffen, sondern auch im Bestand nach zum Beispiel brachliegenden Flächen zu suchen und diese eventuell bestehende Bebauungspläne zu ändern. Aber mit öffentlichen Räumen sind nicht nur Grünanalgen gemeint, sondern auch Verkehrsflächen und befestigte Plätze. In dem Memorandum Urbane Resilienz wird die „Multicodierung grauer Infrastruktur“ als notwendige Maßnahme beschrieben.

Die Zentren unserer Städte sind geprägt von dem Einzelhandel, jedoch wird dieser durch den Online-Markt immer weniger konkurrenzfähig. Es müssen also neu Funktionen in die Stadtmitte und hier sind kreative Ideen gefragt. Vielleicht ist es in diesem Fall nötig, mehr Freiheiten zuzulassen und wenig in den Bebauungsplänen vorzuschreiben.

Im Bereich der nachhaltigen Mobilität können in der Bauleitplanung schon Fahrradwege, Stellplätze für Car-, Fahrrad- und andere Sharing-Angebote geschaffen werden.

Das Baulandmobilisierungs-Gesetz macht es in der Bauleitplanung möglich, sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn in § 9 Abs. 2d Nr. 2-3 BauGB wird erlaubt, in Bebauungsplänen zur Wohnraumversorgung festzusetzen, dass die zu bauenden Wohnungen den Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Aber mit bezahlbaren Wohnungen ist dem nicht genüge getan, es müssen auch öffentliche Freiräume geplant werden, die ein gesundes Wohnumfeld ermöglichen, sowie erreichbare Bildungs- und Versorgungsmöglichkeiten.

Das Kulturelle Erbe kann durch die Erfassung in der Bauleitplanung geschützt und der Umgang mit ihnen vorgeschrieben beziehungsweise geleitet werden.

Für das gesunde Wohnen müssen im Bebauungsplan Rahmenbedingungen geschaffen werden. In den Umweltberichten zu den Bebauungsplänen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch geprüft, hierzu gehört zum Beispiel Gutachten zur Lärmbelastung. Um ein gesundes Wohnumfeld zu schaffen, müssen zusätzlich alle Punkte, die in dem Abschnitt zu den öffentlichen Räumen beschrieben wurden, sowie bewegungsfördernde Mobilität und eine gute Versorgungsinfrastruktur vorhanden sein.

Zur Verbesserung der Stadt und Raumstruktur kann die Bauleitplanung beitragen, indem sie im ländlichen Raum eine maßvolle Nachverdichtung durchführt und in den Städten für stabile Wohnverhältnisse und ausreichend grüne Infrastrukturen sorgt.

Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:

1.         Neue Leipzig Charta:

https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Initiative/Leipzig-Charta/Neue-Leipzig-Charta-2020/neue-leipzig-charta-2020_node.html

2.         Memorandum Urbane Resilienz: 

https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Blogeintraege/DE/memorandum_urbane_resilienz.html

Grüner Daumen

Naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für das Baugebiet AM SASSELBACH in der Gemeinde Uelversheim

Für die Kompensation der im Baugebiet nicht ausgleichbaren Eingriffe wurden auf einer externen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Uelversheim höherwertige Biotopstrukturen geschaffen.

Der Bereich liegt in der Aue des Sasselbaches und ist von diesem mit seinem begleitenden Pappelbestand nur durch einen unbefestigten Wirtschaftsweg getrennt. In der näheren Umgebung befinden sich bereits kleinere verbuschte Flächen bzw. Brachen. Mittelfristig bietet es sich an, diese Flächen zu einem größeren zusammenhängenden Bereich im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln.

Entwicklungsziel: Herausnahme aus der ackerbaulichen Nutzung und Umwandlung zusammen mit der brachgefallenen Fettwiese in extensiv genutztes Grünland in Kombination mit Gehölzen. Bei der Nutzung mit max. 2 Schnitten pro Jahr werden alternierende Flächen für den Schutz von Bodenbrütern und Insekten ungemäht belassen.

Die vorhandenen Gehölze sollen durch Pflege erhalten werden, sodass hier keine Neupflanzungen erforderlich werden. Auf einer Teilfläche wurden mehrere hochstämmige Obstbäume und ein durchbrochener Feldgehölzriegel bachseitig gepflanzt bzw. angelegt. Ergänzend werden Maßnahmen durchgeführt, die dem speziellen Artenschutz dienen, wie z.B. Steinschüttungen und Altholzhaufen.

Ingelheim: Bebauungsplan endlich komplett umgesetzt

Bereits im Jahr 2017 hat die Stadt Ingelheim den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Herstel – Am grauen Stein 12. Änderung“ beschlossen. Jetzt steht der 2. und letzte Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss.

Das Ziel des Bebauungsplans war es, eine städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Denn das jetzige Allgemeine Wohngebiet war zuvor ein Mischgebiet mit gewerblicher Nutzung, die aber ab 2015 entfallen war. Zusätzlich wurde durch Nutzungsänderung eine gestalterische Aufwertung der Eingangssituation im Osten der Stadt Ingelheim erreicht.

Das Vorhaben wurde in 2 Bauabschnitten realisiert mit insgesamt 32 Wohneinheiten. Um den notwendigen Parkraum und ein angenehmes Straßenbild zu schaffen, wurden die Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen untergebracht.

Zur Ermöglichung eines gesunden Wohnumfelds wurden Festsetzungen zur Lärmminderung getroffen, welche auch umgesetzt wurden.

Dieses Projekt zur Nachverdichtung ist insgesamt sehr gelungen. Weil auf einer Fläche, die weder aus naturschutzfachlicher Sicht von Bedeutung war, noch einen Nutzen in der Wirtschaft hatte, dringend benötigter Wohnraum geschaffen wurde.

Bebauungsplan: Hendel+Partner, Hochbauplanung: Huthwelker Stoehr & Partner