klein, kleinst, tiny
2 Flächen für Kleinst- und Tinyhäuser im Bebauungsplan Kemel-Süd in der Taunusgemeinde Heidenrod. Bebauungsplan Hendel+Partner
2 Flächen für Kleinst- und Tinyhäuser im Bebauungsplan Kemel-Süd in der Taunusgemeinde Heidenrod. Bebauungsplan Hendel+Partner
… und machen Sportvereine glücklich.
In der Ortsmitte der Gemeinde Harxheim in der Verbandsgemeinde Bodenheim soll ein Wohnungsbauprojekt mit Schwerpunkt „Servicewohnen für Senioren“ in Kooperation mit einem Sozialträger realisiert werden.
Dafür sind 38 Wohnungen neu herzustellen und 9 Wohnungen im Bestand umzugestalten. Daneben soll ein Raum zur gemeinsamen Nutzung entstehen. Ferner ist der der Aufbau eines Service- und Kontaktbüros für Snioren aus der Wohneinheit zur Beratung von Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf geplant.
Das historische Bestandsanwesen wird teilweise erhalten, insbesondere die historische Parkanlage mit denkmalgeschützten Elementen. Die Neubebauung fügt sich harmonisch in den städtebaulichen Kontext im Bereich der „Kegelbahn“ ein. Geparkt wird teils in einer Tiefgarage, teils oberirdisch.
Die dafür vorgesehene Fläche liegt im Geltungsbereich des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, Westlicher Teil“. Durch die Änderung dieses Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung dieser innerörtlichen Fläche geschaffen. Damit wird auch dem planerischen Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung Rechnung getragen. Bebauungsplan „Ortskern Harxheim – Westlicher Teil“, 2. Änderung: Planungsbüro Hendel+Partner. Projektsteuerung: G.L. Kayser Immobilien, Mainz, Hochbauplanung: Mann+Schneberger Architekten BDA, Mainz.
Der Deutsche Bundestag hat am 21.05. dieses Jahres das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist der § 13b BauGB, der das Bauen am Ortsrand erleichtert und eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Bereits zwischen 2017 und Ende 2019 galt der Paragraph, nun wurde er eneut eingeführt. Konkret bedeutet der § 13b, dass dringend benötigte Wohnbauflächen im Außenbereich, die sich an im Zusammenhang bebaute Orteteile anschließen und eine Fläche von weniger als 10.000 qm aufweisen, planungsrechtlich mittels Bebauungsplan gesichert werden können. Die Verfahrenserleichterungen betreffen Vereinfachungen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Freistellungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausgleichspflicht.
Haben Sie Fragen hierzu? Wir stehen gerne für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Um den Flächenverbrauch weiter einzudämmen und zugleich neue Wohnungen bauen zu können, ist es sinnvoll, durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung bestehende Strukturen zu ergänzen. So kann die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet, und können Freiräume erhalten und entwickelt werden. Wie z.B. das Oppenheimer Wäldchen. In unmittelbarer Nähe sollen attraktive Reihenhäuser entstehen. Vorauslaufend ist ein Bebauungsplan für die Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Eine Aufgabe, die das Planungbüro Hendel+Partner gerne übernimmt.
Gestern wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alte Bahnhofstrasse – 2. BA“ gefasst. „Just in time“, denn die Frist für Aufstellungsverfahren nach § 13b BauGB endet am 31. Dezember. Damit ist der Weg frei für die Erschließung des Baugebiets mit ca. 40 Baugrundstücken. Gebaut werden können Einzel- und Doppelhäuser, die Platz für ca. 150 Einwohner bieten. Das Interesse ist riesig. Bereits jetzt ist die Nachfrage größer als das Angebot. Bauleitplanung und Erschließungsträger: Hendel+Partner
5 Bebauungspläne für Photovoltailk-Freiflächenanlagen im Taunus. Zwei davon wurden bereits erfolgreich umgesetzt, die drei anderen befinden sich noch im Aufstellungsverfahren. Zahlen, die beeindrucken: Wenn alle 5 geplanten Solarparks ans Netz gegangen sein werden, werden 14,3 MWp oder 14.300.000 kWh Strom produziert. Damit können 4.568 Haushalte versorgt werden! Bauleitplanung: Planungsbüro Hendel+Partner