Beschleunigtes Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§ 13b BauGB)

Der Deutsche Bundestag hat am 21.05. dieses Jahres das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist der § 13b BauGB, der das Bauen am Ortsrand erleichtert und eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Bereits zwischen 2017 und Ende 2019 galt der Paragraph, nun wurde er eneut eingeführt. Konkret bedeutet der § 13b, dass dringend benötigte Wohnbauflächen im Außenbereich, die sich an im Zusammenhang bebaute Orteteile anschließen und eine Fläche von weniger als 10.000 qm aufweisen, planungsrechtlich mittels Bebauungsplan gesichert werden können. Die Verfahrenserleichterungen betreffen Vereinfachungen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Freistellungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausgleichspflicht.

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